Mit Ratsbeschluss vom September 2013 hat der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, im ersten Quartal 2014 ein Konzept für ein Kinderbetreuungsangebot für Stadtrats- und Ausschussmitglieder während der Stadtratssitzungen und den Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates für die nächste Wahlperiode vorzulegen.
Wir fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand bei der Erstellung der Konzeption?
- Wie und unter welchen Voraussetzungen können Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse ihre Kinderbetreuungskosten gem. § 33 Abs. 2 GO LSA gegenüber der Stadt geltend machen?
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