Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Finanzausgleichsgesetz

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Einreichung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen das zuletzt am 21.12.2011 geänderte Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Hinblick auf eine unzureichende Finanzausstattung der Stadt Halle (Saale) vorzulegen.

Begründung

In der Stadtratssitzung am 30.03.2011 wurde von der Stadtverwaltung über die Ergebnisse einer vom Stadtrat beschlossenen Prüfung (V/2011/09442) zu den Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz vom 16.12.2009 informiert. Im Ergebnis wurde empfohlen sowohl aus formellen als auch aus materiellen Gründen auf Rechtsmittel gegen das FAG zu verzichten. Verwiesen wurde auf das zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene Verfahren zum Erlass eines neuen aufgabenbezogen strukturierten Finanzausgleichsgesetzes, welches wiederum zum Gegenstand einer Prüfung gemacht werden sollte. Hingewiesen wurde außerdem darauf, dass gegen die Bescheide über die Festsetzung der FAG-Mittel für die Jahre 2010 und 2011 fristwahrend Widerspruch eingelegt wurde.

Nachdem diese Widerspruchsverfahren zunächst ausgesetzt worden waren, hat die Oberbürgermeisterin in der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 mitgeteilt, dass das Landesverwaltungsamt informiert worden sei, dass die Stadt das Ruhen der Widersprüche aufhebe, sodass nach Entscheidung über die Widersprüche gegebenenfalls Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden könne.

Doch erfolgte von Seiten des Landesgesetzgebers für 2012 keine aufgabenbezogene Neufassung des FAGs, sondern vorerst nur eine Fortschreibung des Gesetzes von 2009 mit leicht verringerter Ausgleichsmasse. Eine Neufassung wird nun für das Jahr 2013 in Aussicht gestellt.

Auch Anfang des Jahres 2012 ist angesichts der aktuellen Haushaltslage offensichtlich, dass die Stadt Halle nicht aus eigener Kraft ihren defizitären Haushalt ausgleichen kann. Die Stadtverwaltung hat einen Haushaltsentwurf eingebracht, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 29,5 Mio. € für das aktuelle Haushaltsjahr vorsieht. Ein genehmigungsfähiger Haushalt ist allein deshalb schon nicht in Sicht, weil dieser Fehlbetrag zu 26,2 Mio. € auf einer zu niedrigen Finanzausgleichszuweisung basiert. Dies hat die Stadtverwaltung auf den Seiten 11-13 des zum 14.12.2011 eingebrachten Haushaltsplanentwurfs 2012 (Vorlage V/2011/10306) schlüssig dargestellt. Grundlegender Systemfehler ist dabei insbesondere die Anrechnung von Altfehlbeträgen. Neben allgemeinen Schlüsselzuweisungen und der Auftragskostenerstattung erhält die Stadt Halle insbesondere für die Bereiche Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 7 FAG), Sozialhilfe (§ 8) oder die Hilfen zur Erziehung (§ 11) besondere Ergänzungszuweisungen aus dem FAG, die jedoch aufgrund der fehlerhaften Berechnungsgrundlage nicht den realen Kostensteigerungen entsprechen.

Zudem wirkt sich die auch von den ostdeutschen Landesfinanzministern mitbeschlossene Kürzung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich der Hartz IV – Sonderlasten (SoBEZ) negativ auf den städtischen Haushalt aus, ohne dass die Kommunen im Land dazu auch nur konsultiert worden wären.

Infolge einer Neufassung des §16 FAG im Dezember 2011 hat sich die Situation für die Stadt Halle darüber hinaus im Bereich der über die Investitionspauschale bereitgestellten Mittel weiter verschlechtert, da für deren Berechnung nun wieder die Fläche der kommunalen Gebietskörperschaften als Faktor einbezogen wird. Ein Faktum, welches der spezifischen Eigenart einer kreisfreien Großstadt (insbesondere vor dem Hintergrund jahrelang verweigerter Lösungen der Stadt-Umland-Problematik) nicht gerecht wird.

Aus Sicht der grünen Ratsfraktion entspricht die aktuelle Finanzausstattung weiterhin nicht den übertragenen Aufgaben, sodass Verpflichtungen der Stadt absehbar nicht durch Einnahmen gedeckt werden können.

Ziel des Antrages ist daher sowohl die rechtliche Prüfung einer Klage wegen des Verstoßes der Finanzausgleichsregularien gegen die Landesverfassung als auch die Vorlage einer Beschlussvorlage zu deren Einreichung durch den Stadtrat. Dabei sollte auch die für die Kommunen schädliche Kürzung der SoBEZ in den Fokus genommen werden.

Darüber hinaus sollte in Betracht gezogen werden, dass die Stadt Halle (Saale) auch das für 2013 zugesagte, dann neue Finanzausgleichsgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen wird, wenn sich die Finanzausstattung der Stadt durch das neue Gesetz nicht grundlegend ändern sollte.

Status

in Beratung

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10467
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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