Stärkung der städtischen Handelsstruktur

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) spricht sich gegen die Errichtung eines Direktverkaufszentrums in Brehna aus und unterstützt die Stadtverwaltung dabei, mit allen verfügbaren Mitteln gegen diese Pläne vorzugehen.

Der Stadtrat befürwortet eine Lösung im Sinne des Landesentwicklungsplanes, wonach Direktverkaufszentren nur noch in Oberzentren zulässig sind.

Begründung

Nachdem ein ähnliches Vorhaben in Wiedemar (Sachsen) gerade erst durch die Städte Leipzig und Schkeuditz gerichtlich gestoppt werden konnte, droht Halle laut Presseberichten nun ein neues Problem durch den Plan der Gemeinde Sandersdorf-Brehna, ein bestehendes Einkaufszentrum an der A9 zu einem Direktverkaufszentrum (Factory-Outlet-Center) auszubauen.

Die Wirtschaftskraft und Einzelhandelsstruktur der Stadt Halle hat in den letzten Jahren schon genug durch Einkaufszentren auf den grünen Wiesen im Umland gelitten, ein weiteres derartiges Vorhaben würde dies nur verschärfen.

Daher sollte sich die Stadt nicht darauf verlassen, dass der Landesentwicklungsplan derartige Vorhaben außerhalb von Großstädten inzwischen ausschließt und sich dieses Vorhaben als noch nicht völlig spruchreif darstellt. Vielmehr muss sich die Stadt jetzt rechtzeitig auf allen Ebenen und mit allen verfügbaren Instrumenten gegen diese Pläne wehren.

In der Frage eines alternativen Standorts zu Brehna müsste die Stadt Halle dann auch auf den entsprechenden Regelungen des Landesentwicklungsplans  (Ziffer 3.2.8) beharren, wonach die Ausweisung von Direktverkaufszentren nur noch – ohne Gefährdung der Innenstädte – in Kerngebieten von Oberzentren angesiedelt werden dürfen.

Der Stadtrat würde mit der Zustimmung zu diesem Antrag seine Unterstützung dieses Vorgehens signalisieren und die Stadtverwaltung ermutigen, sich vehement gegen diesen für Halle schädlichen Ansiedlungsplan einzusetzen und eine gute Lösung im Interesse der Stadt zu erreichen.

Ergebnis

Von der Ratsmehrheit angenommen.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2010/08982
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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