Beschlussvorschlag
- § 6 Absatz 5 der Satzung für das Kommunalunternehmen „BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale)“ wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine angemessene Entschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen, die durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) festgesetzt wird.“ - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat für die Stadtratssitzung am 25.08.2010 einen Vorschlag für die Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der „BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale)“ entsprechend der entwickelten Beurteilungskriterien und Vergütungskategorien für Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.05.2010 wurde eine Neuregelung für die Vergütung von Mitgliedern in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen festgelegt. Hinsichtlich der Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der „BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale)“ erfolgte keine Änderung, da die Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts einen zwingenden Verweis auf die Entschädigungsordnung der Stadt Halle (Saale) enthält. Vorgeschlagen wird, die Satzung des kommunalen Unternehmens dahingehend zu ändern, dass die Höhe der Entschädigung künftig unter Zugrundelegung der von der BMA entwickelten Bewertungskriterien und Vergütungskategorien für Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen durch gesonderten Beschluss des Stadtrates erfolgt.
Ergebnis
Angenommen
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