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Anfrage zu Stellen nach § 16i SGB II innerhalb des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung

Bei der Maßnahme nach § 16i SGB II handelt sich um die Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses über fünf Jahre. Für langzeitarbeitslose Menschen ist diese Maßnahme also von hoher Attraktivität. In der Sitzung des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung am 25.03.2024 wurde innerhalb des Berichts des Betriebsleiters unter anderem darüber informiert, dass von 100 verfügbaren aktuell 88 nach § 16i SGB II geförderte Stellen besetzt sind. Die Teilnehmenden sind in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, z.B. Fachbereiche Einwohnerwesen, Ausländer, Sicherheit, Kultur, Bildung, Sport und Umwelt) sowie in Grund- und Förderschulen eingesetzt.

Weiterhin wurde darüber informiert, dass der Großteil der Förderung im Jahr 2025 auslaufen wird. Nur im Fachbereich Sicherheit gibt es Bemühungen, Personal aus der Förderung in eine Festanstellung zu übernehmen. Auf Nachfrage wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung dargestellt, dass es sich dabei um lediglich zwei Teilnehmende handelt.

Wir fragen:

  1. Warum erwägt die Stadtverwaltung nicht mehr Teilnehmende in ein langfristiges Arbeitsverhältnis zu übernehmen, obwohl dass das hauptsächliche Ziel der Maßnahme ist?
  2. Arbeiten der Eigenbetrieb für Arbeitsförderung, das Haupt- und Personalamt, der relevante Fachbereich und das Jobcenter hinsichtlich einer langfristigen Übernahme bzw. Vermittlung zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit konkret aus? Wird dazu jeder Einzelfall geprüft?
  3. Wie viele der Teilnehmenden verfügen über einen Berufs- und/oder Studienabschluss?
  4. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Möglichkeiten einer Qualifizierung für Teilnehmende, bei denen eine langfristige Einstellung an nicht vorhandenen Qualifikationen scheitert?
  5. Arbeiten der Eigenbetrieb für Arbeitsförderung und das Jobcenter hinsichtlich einer langfristigen Übernahme bzw. Vermittlung auch außerhalb der Stadtverwaltung zusammen, z.B. mit den Tochterunternehmen der Stadt Halle und/oder Arbeitgebern der freien Wirtschaft? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit konkret aus? Wird dazu jeder Einzelfall geprüft?
  6. Welche Gründe der Teilnehmenden lagen vor, dass zwölf der insgesamt einhundert Stellen nicht mehr besetzt sind?
  7. Wird es nach Auslaufen der aktuellen Förderperiode eine Weiterführung der Maßnahme nach § 16i SGB II geben? Wenn ja, wie viele Stelle werden zur Verfügung stehen?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

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