Antrag zu den Handlungsempfehlungen des Bildungsbeirates Halle zum Umgang mit Kinderarmut in Bezug auf Bildung 6. März 202422. März 2024 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/cherylholt-209609/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=623417">Cheryl Holt</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=623417">Pixabay</a> Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, aus allen vom Bildungsbeirat vorgelegten Handlungsempfehlungen aller vier Handlungsfelder zum Umgang mit Kinderarmut in Bezug auf Bildung, die im Verantwortungsbereich der Kommune liegen, Maßnahmen zu erarbeiten und darzustellen. Dabei ist der aus Sicht der Verwaltung sinnvolle Umfang der einzelnen Maßnahmen inklusive der dafür kalkulierten Kosten pro Maßnahme abzubilden. Die Maßnahmen sind anschließend hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu priorisieren. Empfiehlt die Verwaltung, eine Maßnahme nicht zu realisieren, soll diese Entscheidung begründet werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich auf den relevanten Ebenen mit geeigneten Initiativen oder Methoden für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen einzusetzen, die nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen. Der Stadtrat ist auf geeignete Weise zu beteiligen. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Der seit Anfang 2022 tätige Bildungsbeirat hat im Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Kinderarmut in Bezug auf Bildung vorgelegt. Dieser Antrag zielt darauf ab, eine Einschätzung der Stadtverwaltung zu erhalten, welche der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen in den Handlungsfeldern Grundversorgung, Sprache, Ganztag sowie Freizeit und Quartier, die durch die Kommune zu erbringen sind, in welchem Umfang umgesetzt werden könnten. Dabei sollen alle im Bericht beschriebenen Handlungsempfehlungen in die Betrachtung einbezogen und prioritär hinsichtlich ihrer Notwendigkeit inklusive ihrer kalkulierten Kosten dargestellt werden. Für Handlungsempfehlungen, deren Zuständigkeit nicht auf kommunaler Ebene liegen, z. B. das verpflichtende Kitajahr oder die Einrichtung einer Professur für „Interkulturelle Kommunikation und Lehrerbildung“ und dem damit in Verbindung stehenden Masterstudiengang „Deutsch als Zweitsprache“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird vorgeschlagen, dass sich die Stadtverwaltung und/oder der Stadtrat mit geeigneten Mitteln bei den zuständigen Gremien dafür einsetzt. Die von der Stadtverwaltung erarbeitete Maßnahmenliste soll in den zuständigen Fachausschüssen im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2025 behandelt werden.