Mehr Bäume unter Schutz stellen

Der Schutz von Natur und Umwelt wird grundsätzlich im Naturschutzgesetz geregelt. Darüber hinaus haben Kommunen die Möglichkeit, diese Regelungen anzupassen und zum Beispiel kommunale Baumschutzsatzungen zu erlassen. Die Stadt Halle hat das bereits vor vielen Jahren getan, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2011. Die Auswirkungen des Klimawandels machen es erforderlich, die Satzung zu überarbeiten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat 2019. In einer öffentlichen Fraktionssitzung im Februar 2020 haben wir mit Bürger*innen darüber diskutiert, was an der alten Satzung geändert werden muss. Die dabei erarbeiteten Vorschläge haben wir kurze Zeit später an die Stadtverwaltung weitergegeben.

Dann passierte lange Zeit nichts. Auf Nachfrage erhielten wir vertröstende Antworten, bis dann im Dezember letzten Jahres endlich ein Vorschlag der Stadtverwaltung vorlag. Dieser Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber einiges darin geht nicht weit genug und deshalb haben wir einen umfassenden Änderungsantrag erarbeitet, der insgesamt 12 Änderungen enthält. Dazu gehören zum Beispiel die Erweiterung des Schutzes auf größere Gehölzgruppen (z.B. Hecken und große Sträucher), der Schutz von Nadelbäumen, die Unterschutzstellung von Bäumen ab einem Stammumfang von 30 cm statt wie von der Stadt vorgeschlagen 40 cm sowie deutlich mehr Transparenz bei der Information über erteilte Fällgenehmigungen. Diese Änderungsvorschläge wurden im Umweltausschuss am 18.01.2024 leider sehr knapp (mit Patt) abgelehnt. Die abschließende Entscheidung trifft der Stadtrat am 31.01.2024.