Anregung zu Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Straße Neuwerk

Im Bereich der Straße Neuwerk zwischen Pfälzer Brücke und der Kreuzung Mühlweg befinden sich beidseitig keine gesonderten Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr wird als Mischverkehr mit auf der Fahrbahn in beiden Richtungen geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der kurvigen Strecke beträgt generell 50 km/h, nur vor den benachbarten Kindertagesstätten „Vier Jahreszeiten“ und „Villa der fröhlichen Kinder“ ist diese auf 30 km/h abgesenkt. Insbesondere zahlreiche Beschäftigte und Student*innen am Campus Design der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle nutzen die Wegebeziehung auch per Rad. Während südlich der Pfälzer Brücke im Robert-Franz-Ring nach der Flutschadensanierung inzwischen Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt sowie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgelegt wurden und auch nördlich in der anschließenden Burgstraße über das Stadtbahnprogramm eine Sanierungsperspektive besteht und verkehrssichere Lösungen für den Radverkehr möglich erscheinen, ist für die Straße Neuwerk in absehbarer Zeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen.

Wir regen daher an, aus Verkehrssicherheitsgründen auch am Neuwerk Schutzstreifen für den Radverkehr und eine Höchstgeschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im gesamten Verlauf der Straße anzuordnen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2022/04317
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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