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Antrag zur Prüfung einer möglichen Zwischenlösung für die Skatehalle Fliparena

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein congrav e.V., dem Stadtsportbund Halle sowie der Freiraumagentur zu prüfen, wie das bisher vorgehaltene Sportangebot des congrav e.V. in der Skatehalle Fliparena (Begonienstraße) nach Kündigung zum 30.06.2022 zwischenzeitlich an einem Interimsstandort aufrechterhalten werden kann. In die Prüfung sind mögliche eigene städtische Immobilien (z.B. Turnhalle Trakehner Straße) und andere Standorte im Stadtgebiet (z.B. ehemalige Turnhalle am Volkspark) einzubeziehen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Die durch den congrav e.V. betriebene Skatehalle Fliparena befindet sich in der Begonienstraße in Halle Neustadt. Zum 30.06.2022 läuft der Mietvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und congrav e.V. aus, weil die Fläche bebaut werden soll. Da der Abbau der Innenkonstruktion der Halle zeitaufwendig ist, endet der Sportbetrieb zum 31.03.2022.

Zwar verfügt der Verein über eine Trendsporthalle in der Berliner Straße, die sich geradenoch im Aufbau befindet, diese ist jedoch zu klein, um als Skatehalle genutzt werden zu können. Weiterhin ist diese Halle darauf ausgelegt, mehrere Trendsportarten anzubieten, Skaten ist nur eine von vielen Trendsportarten. In Zusammenarbeit mit der Stadt Halle und der Freiraumagentur ist der Verein auf der Suche nach einer langfristigen Lösung für eine neue bedarfsgerechte Skatehalle. Dieser Prozess wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Um bis zur Realisierung eines langfristigen Standortes für die Skatehalle Fliparena übergangsweise und besonders im Herbst und Winter die Ausübung von Rollsport (Skateboard, BMX, Blading, Streetboard, WCMX, Scooter) im Rahmen von Sportförderung und Jugendhilfe ermöglichen zu können, wird eine geeignete Immobilie zur Zwischennutzung gesucht. Prioritär sollten städtische Immobilien geprüft werden, aber auch die Einbeziehung möglicher geeigneter Immobilien in Privatbesitz soll gewährleistet werden.

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