Mindestens alle 5 Jahre ist die Stadt verpflichtet, dem Land eine Schulentwicklungsplanung (SEPl) vorzulegen. Hierbei geht es vor allem um die Gebäude, denn Lehrer*innen werden vom Land eingestellt. In den letzten Jahren waren die Schulgebäude der Investitionsschwerpunkt im städtischen Haushalt. Meist handelte es sich um notwendige Sanierungen. Aber auch einige Neubauprojekte, wie zum Beispiel die Schule am Holzplatz, waren darunter. Ein innerstädtischer Grundschulneubau ist in der Schimmelstraße geplant.
Zusätzliche neue weiterführende Schulen sind aus städtischer Sicht erforderlich. Aber das Land hat mit der Änderung der Rahmenbedingungen die Neugründung von Schulen nun nahezu unmöglich gemacht. Grund dafür ist augenscheinlich der Mangel an Lehrpersonal. Dies hat zur Folge, dass zum einen die Klassenstärken weiter zunehmen. Aber es fehlt auch an Räumlichkeiten in den Schulgebäuden, wenn dann doch weitere Klassen aufgemacht werden müssen. Nun sollen Nebenstandorte die Probleme lösen. In der Folge verteilen sich einige Schulen auf absehbare Zeit im Stadtgebiet. Dies stellt Schüler*innen, Lehrer*innen und auch die Eltern vor enorme Probleme und macht den Schulalltag schwierig.
Die Lösungsvorschläge der Stadtverwaltung sind Ergebnis einer Zwangslage, für die das Land aufgrund seiner verfehlten Personalpolitik verantwortlich ist. Einige dieser Vorschläge sind als Kompromiss vertretbar, so zum Beispiel ein Nebenstandort für das Giebichenstein-Gymnasium in einer ehemaligen Berufsschule in der Rainstraße. Anderes wollen wir nicht mittragen. So war ursprünglich vorgesehen, für die Kooperative Gesamtschule Ulrich von Hutten ein neues Nebengebäude in der Roßbachstraße zu errichten. Weil das angeblich zu teuer ist und wesentlich mehr Schüler*innen hinzukommen, soll die Schule nun an einem weit entfernten Standort ein noch zu sanierendes Gebäude nutzen. Wir lehnen das ab und fordern, den Erweiterungsbau am Standort umzusetzen. Gleichzeitigen richten wir einen eindringlichen Appell an das Land, die Richtlinien zu überarbeiten und den Kommunen die Schulentwicklungsplanung nicht auf Kosten der Betroffenen zu erschweren. Lösungen müssen für alle Schüler*innen und Lehrer*innen zumutbar sein und dürfen nicht die Unterrichtsqualität beeinträchtigen.
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