Auf mündliche Nachfrage in der Sitzung des Bildungsausschusses am 06.10.2020 teilte die Stadtverwaltung mit, dass an allen städtischen Schulen die baulichen Voraussetzungen für ein vorschriftsgemäßes Lüften der Räume gegeben sind und allen Schulleiter*innen gegenüber mit Schreiben vom 22. September 2020 Lüftungsempfehlungen ausgesprochen worden sind.
Einige Bundesländer haben aktuell Förderprogramme für die Beschaffung technischer Instrumente zum infektionsschutzgerechten Lüften in den Schulen durch die Schulträger realisiert (z.B. Bayern, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin). In Sachsen-Anhalt ist derzeit kein Förderprogramm geplant.
Wir fragen:
- Sieht die Stadtverwaltung aktuell Bedarf an städtischen Schulen für sog. mobile Luftreinigungsgeräte als Ergänzung zum aktiven Lüften?
- Kohlendioxid ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft. In geschlossenen Räumen bei größerer Personenanzahl wie in Klassenräumen kann sich CO2 in der Raumluft ohne Lüften rasch anreichern. Eine erhöhte CO2-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. Plant die Stadtverwaltung den Einsatz von Messgeräten (sog. CO2-Ampeln) an Schulen zur Bestimmung der Konzentration von CO2 in der Innenraumluft?
- Sind in allen städtischen Kitas und Horteinrichtungen aktuell die baulichen Voraussetzungen für ein vorschriftsgemäßes Lüften der Räume gegeben?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
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