Anfrage zum Einsatz von Hilfskräften bei Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen des Landes

Auf Nachfrage von Pressevertretern wurde im Rahmen von aktuellen Pressekonferenzen der Stadt Halle darüber informiert, dass zur Überprüfung der Einhaltung der Regularien der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen Hilfskräfte zur Unterstützung der Behörden eingesetzt werden. Wir fragen dazu:

  1. In welchem Umfang wurden seit dem 17. März 2020 neben Mitarbeiter*innen von FB Sicherheit und FB Gesundheit andere städtische Mitarbeiter*innen für Kontrollen und die Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der betreffenden Landesverordnungen eingesetzt?
  2. In welchem Umfang wurden seither Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren als Hilfskräfte herangezogen?
  3. Welche privaten Sicherheitsdienste mit jeweils welchem Personaleinsatz seit dem 17. März 2020 sind/wurden als Hilfskräfte von der Stadtverwaltung für welche konkreten Aufgaben gebunden worden? Welche Vertragslaufzeiten wurden mit den Firmen insofern vereinbart? Welche Kosten sind für die Stadt diesbezüglich bisher entstanden?
  4. Welche Kompetenzen haben Hilfskräfte bezüglich der Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Landesverordnungen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden sie tätig?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2020/01173
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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