Anfrage zum Einsatz von Hilfskräften bei Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen des Landes
Auf Nachfrage von Pressevertretern wurde im Rahmen von aktuellen Pressekonferenzen der Stadt Halle darüber informiert, dass zur Überprüfung der Einhaltung der Regularien der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen Hilfskräfte zur Unterstützung der Behörden eingesetzt werden. Wir fragen dazu:
- In welchem Umfang wurden seit dem 17. März 2020 neben Mitarbeiter*innen von FB Sicherheit und FB Gesundheit andere städtische Mitarbeiter*innen für Kontrollen und die Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der betreffenden Landesverordnungen eingesetzt?
- In welchem Umfang wurden seither Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren als Hilfskräfte herangezogen?
- Welche privaten Sicherheitsdienste mit jeweils welchem Personaleinsatz seit dem 17. März 2020 sind/wurden als Hilfskräfte von der Stadtverwaltung für welche konkreten Aufgaben gebunden worden? Welche Vertragslaufzeiten wurden mit den Firmen insofern vereinbart? Welche Kosten sind für die Stadt diesbezüglich bisher entstanden?
- Welche Kompetenzen haben Hilfskräfte bezüglich der Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Landesverordnungen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden sie tätig?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
VII/2020/01173
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)