Laut Pressebericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.08.2019 gibt es seitens des Eigentümers des ehemaligen Gravo-Druck-Gebäudes eine Bauvoranfrage und damit verbunden erste Abstimmungsgespräche mit der Stadtverwaltung.
Wir fragen dazu:
- Ist für die Bebauung des betreffenden Grundstückes ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen?
- Im oben benannten Pressebericht ist von der geplanten Errichtung von Büros, Wohnungen und einem Einzelhandelsstandort die Rede. Welche Überlegungen gibt es seitens der Stadt zur verkehrlichen Anbindung des Geländes?
- Laut Begründung zur Beschlussvorlage V/2012/10391 vom 17.01.2012 ist die Großimmobilie denkmalgeschützt. Gilt dieser Schutzstatus auch im Moment noch? Wenn nicht, wann und aus welchem Grund wurde er geändert?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
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