Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gesellschafterin Stadt Halle (Saale) wird angewiesen, sich in den nächsten Gesellschafterversammlungen der kommunalen Unternehmen dafür einzusetzen, dass künftig bei Veranstaltungen, in Kantinen und Verkaufsstellen der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsunternehmen auf Einweg-Geschirr für Speisen und Getränke verzichtet wird.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Veranstaltern von Sondermärkten in Halle Möglichkeiten des Verzichts auf Einweg-Geschirr für Speisen und Getränke sowie auf Plastiktüten sowie mit dem Halle-Saalkreis Karneval Verein e.V. als Veranstalter des Rosenmontagsumzugs in Halle außerdem einen Verzicht des Einsatzes von Plastik-Konfetti zu verhandeln.
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Meere, Seen, Flüsse und Böden müssen vor Plastikmüll geschützt werden. Das Europaparlament stimmte daher im März 2019 mit sehr großer Mehrheit für ein Verbot von Einwegprodukten aus Plastik. Verschwinden sollen ab 2021 zunächst Produkte, für die es bereits Alternativen gibt. Dazu gehören unter anderem Plastikteller und -besteck sowie Strohhalme, Luftballonstäbe und Wattestäbchen aus Kunststoff. Darüber hinaus betrifft das Verbot Behälter und Becher aus aufgeschäumtem Polystyrol und Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff, da das Material in Mikroplastik zerfällt.
In Halle hatte der Stadtrat zuletzt im September 2018 einem Antrag unserer Fraktion (VI/2018/04377) zugestimmt, der die Stadtverwaltung beauftragt hatte, zur Vermeidung von unnötigem Müll und Abfall in der Stadt geänderte Teilnahmebedingungen für die städtischen Märkte sowie für städtische Veranstaltungen zu erarbeiten, die eine möglichst umfangreiche Reduzierung von Plastiktragetaschen/Plastiktragetüten und Einwegbehältern/Einweggeschirr/Einwegbesteck/Einwegflaschen aus Plastik zum Ziel haben.
Die Stadtverwaltung hatte daraufhin in einer Informationsvorlage (VI/2018/04721) im Februar 2019 angekündigt, dass bei städtischen Veranstaltungen (z.B. dem Laternenfest) Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ab dem Jahr 2019 aus Mehrweggeschirr erfolge und Imbissbetreiber*innen auf diesen Veranstaltungen ihre Speisen auf Mehrweggeschirr anbieten oder biologisch abbaubare Materialien verwenden sollen; der Verkauf von Einwegflaschen aus Kunststoff werde ab 2019 untersagt.
Auf Initiative der Stadtverwaltung hat der Stadtrat ebenfalls im Februar 2019 der neuen Marktsatzung zugestimmt, die ebenfalls einen Verzicht auf Einweggeschirr und Einwegflaschen bei städtischen Märkten vorsieht.
Vorgeschlagen wird, nunmehr weitere Aspekte der Abfallvermeidung durch Verzicht auf Einwegplastik in den Blick zu nehmen. Auch bei Veranstaltungen, in Kantinen und Verkaufsstellen der städtischen Beteiligungsunternehmen wird derzeit noch oft Einwegplastik eingesetzt, beispielsweise in der Gastronomie im Zoo, im Maya Mare und bei den städtischen Freibädern. Hier sind Änderungen wünschenswert und geboten. Auch im Fall von laufenden Vertragsbeziehungen mit beauftragten Dritten kann hier das Gespräch zu möglichen Alternativen gesucht und bei Neuverträgen können entsprechende Vertragsbedingungen aufgenommen werden
Auch mit den Veranstaltern der Sondermärkte und dem Rosenmontagsumzug können Vereinbarungen für einen freiwilligen Verzicht auf entsprechende Einwegplastikprodukte besprochen werden.
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