Anfrage zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof

Entsprechend der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2018 sind für die Realisierung eines Fahrradparkhaus im Bereich des Hauptbahnhofes in den Jahren 2018/2019 Investitionsmittel in Höhe von 1,4 Mio. Euro vorgesehen, wobei davon 1,12 Mio. Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Ziel war nach Darstellung der Stadtverwaltung im Herbst 2017 eine Realisierung auf dem Hanggrundstück nördlich des Busbahnhofes und Eröffnung des Fahrradparkhauses zur Fahrradsaison 2019.

Inzwischen hat der Stadtrat dem Verkauf eines Teils der betreffenden Hanggrundstücksfläche an einen privaten Investor unter Bedingungen zugestimmt. Außerdem wurde von der Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174 „Riebeckplatz Ost“ in die Stadtratsgremien eingebracht, der auch die betreffende Hangfläche beinhaltet. In der Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass das Ziel verfolgt werde, ein öffentliches Fahrradparkhaus im Teilraum Südost zu etablieren, welches über eine ausreichende Anzahl an Stellflächen verfüge. Weiterhin heißt es in der BV: „Auf dem Hanggrundstück ist die Errichtung eines Fahrradparkhauses vorgesehen, das aber ggf. auch in das geplante Hochhaus integriert werden kann. Dazu wird im weiteren Planverfahren eine Klärung herbeigeführt.“

Wir fragen:

  1. Im September 2017 hat der Stadtrat mehrheitlich den Gestaltungsbeschluss für den Bau einer neuen Endstelle in Form einer Haltestelle unter der Eisenbahnüberführung der westlichen Gleisanlagen des Hauptbahnhofes bestätigt. Mit der Maßnahme ist der Wegfall von 30 überdachten Fahrradbügeln vorgesehen, die in der Praxis oft mit mehr als zwei Fahrrädern pro Bügel belegt sind. Als Baubeginn für die Stadtbahnprogramm-Maßnahme wurde April 2019 benannt, die Maßnahme sollte im November 2019 abgeschlossen sein. Wo sollen Fahrradabstellplätze für die wegfallenden Fahrradbügel errichtet werden? Werden diese auch überdacht sein? Sollen diese neuen Fahrradstellplätze dauerhaft angelegt werden oder nur temporär bis zur Fertigstellung eines Fahrradparkhauses?
  2. In Magdeburg wurde aktuell eine im Auftrag der Stadt erstellte Untersuchung für ein Fahrradparkhaus am dortigen Hauptbahnhof vorgestellt. Als Ergebnis der Untersuchung wurde dort ein aktueller Bedarf von Abstellmöglichkeiten in einem Parkhaus für 540 Fahrräder und einem perspektivischen Bedarf (in einer zweiten Ausbaustufe) für 550 Fahrräder ermittelt. Welcher Bedarf für das geplante Fahrradparkhaus besteht in Halle am Hauptbahnhof aktuell und perspektivisch? Berücksichtigen die bisherigen Planungen den ermittelten Bedarf?
  3. Wann soll das Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof nach Auffassung der Stadtverwaltung fertiggestellt und betrieben werden? Welche Betreiberlösung ist nunmehr vorgesehen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/04296
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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