Anfrage zur Wasserentnahme aus dem Hufeisensee zur Bewässerung des Golfplatzes 10. August 201614. November 2016 Nach Darstellung der Stadtverwaltung in der Antwort auf unsere schriftliche Anfrage im Maistadtrat 2016 (VI/2016/01947) wurde der Golfpark Hufeisensee GmbH & Co KG im September 2015 die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser aus dem Hufeisensee erteilt, wobei die Wasserentnahme auf max. 60 Tm³/a in der Anwachsphase bzw. 42 Tm³/a in der normalen Betriebsphase begrenzt ist. Eine Entnahme unterhalb eines Wasserspiegels von 91.50 m NHN im Hufeisensee ist untersagt. Durch geeignete Messeinrichtungen sei die entnommene Wassermenge zu ermitteln und nachweislich zu dokumentieren. Die Nutzung unterliege der behördlichen Überwachung durch die Untere Wasserbehörde. Wir fragen: Wie viele Kontrollen wurden seitens der Unteren Wasserbehörde seit Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis im September 2015 hinsichtlich der Wasserentnahme durchgeführt? Welche Ergebnisse haben die Kontrollen ergeben bzw. welche Wassermengen wurden seither entnommen? Wenn keine Überprüfungen durchgeführt worden sind: Aus welchen Gründen nicht? Wann sind diese nunmehr vorgesehen? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende