Anfrage zu Fördermitteln für den kommunalen Straßenbau

Entsprechend der Regelungen im Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus stellt das Land Sachsen-Anhalt der Stadt Halle in den Jahren 2015 bis 2019 jährlich 3,45 Mio. € zur Verfügung.

Die betreffenden Mittel sind zweckgebunden zur Finanzierung von Neu-, Um- und Ausbauten sowie Grunderneuerungen und -sanierungen von 1. verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, 2. verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, 3. verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen im ländlichen Raum, 4. Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken, 5. separaten Radwegen und 6. Ingenieurbauwerken im Zusammenhang mit oben genannten Straßen sowie außerdem für gesetzliche Kostenanteile an Kreuzungsmaßnahmen einzusetzen.

Wir fragen:

  1. Für welche Projekte sollen die betreffenden Gelder in Höhe von insgesamt 13,8 Mio. Euro nach Auffassung der Stadtverwaltung in den kommenden vier Jahren verwendet werden? Bitte die Projekte den benannten Kategorien zuordnen!
  2. Ist eine gesonderte Beschlussfassung im Stadtrat hinsichtlich der geplanten städtischen Projekte – vergleichbar der Beschlussfassung zu den Städtebaufördermittelprojekten – vorgesehen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/01512
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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