In der Stadtratssitzung am 08.07.2015 wurde einer Verlängerung des Dienstleistungsvertrags zur Gebäudereinigung mit der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH um weitere 5 Jahre bis zum 30.09.2021 zugestimmt. In den Beratungen lagen dem Stadtrat allerdings aktualisierte Anlagen zum Vertrag nicht vor, so beispielsweise von der Stadtverwaltung ausgehandelte Änderungen im Leistungsverzeichnis und bei den Übersichten zu Eigenreinigungs- und Fremdreinigungsobjekten. Auf Nachfragen wurde inzwischen darüber informiert, dass u.a. im Bereich der Schulgebäude ab dem Schuljahr vertragsgemäß weniger gereinigt wird, die Mindestanforderungen der DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“ seien aber weiterhin erfüllt.
Wir fragen:
- Aus welchen Gründen wurde in der Darstellung der betreffenden Beschlussvorlage VI/2015/00912 auf Informationen zu ausgehandelten Änderungen beim Leistungsverzeichnis für die Gebäudereinigung städtischer Gebäude verzichtet?
- Auf Nachfrage im Bildungsausschuss hat die Stadtverwaltung informiert, dass in Sitzungen des Bildungsausschusses und des Finanzausschusses zuvor anhand einer Präsentation über die Leistungsreduzierung informiert worden sei. In welchen Sitzungen erfolgte die Präsentation? Kann die betreffende Präsentation der Antwort auf diese Anfrage beigefügt werden?
- Entsprechend der DIN 77400 sollen Klassenzimmer und Unterrichtsräume in Schulen insbesondere in den Wintermonaten und bei unbefestigten Außenanlagen sowie bei zusätzlicher Nutzung (z. B. Hortbetrieb) eine tägliche Reinigung erhalten. An welchen Schulen werden in Halle derzeit Klassenzimmer und Unterrichtsräume täglich gereinigt, an welchen lediglich dreimal in der Woche? Für welche Schulen sind Änderungen in den Wintermonaten vorgesehen?
- In welchem Turnus erfolgt derzeit die Reinigung der Sanitär- und Waschbereiche, der Umkleideräume, der Lehrerzimmer, der Sekretariate, Räumen zur Unterrichtsvorbereitung sowie der Verwaltungs-, Büro- und Besprechungsräume an halleschen Schulen? Erfolgten auch in diesen Bereichen Leistungsreduzierungen ab September 2015?
- Aus welchen Gründen wurden Förderschulen grundsätzlich von einer Neuregelung ausgenommen?
- In welchen anderen städtischen Gebäuden erfolgte ggf. in welchem Umfang eine Leistungsreduzierung?
- Mit welchen Einsparungen rechnet die Stadtverwaltung hinsichtlich der Leistungsreduzierung bei der Gebäudereinigung in Schulen? In welchem Umfang verringern sich die Aufwendungen für die anderen städtischen Gebäude? Wie werden die eingesparten Gelder künftig eingesetzt?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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