Anfrage zum Einsatz von Pestiziden

Nach § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Darunter sind die Flächen zu verstehen, auf denen Kulturpflanzen angebaut werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Beet- und Rasenflächen in Parkanlagen und auf Friedhöfen, Straßenbegleitgrün, Baumscheiben sowie begrünte Sportflächen (Sportrasen).
Auf anderen Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann angewendet werden, wenn Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Dies gilt für alle Flächen mit unerwünschtem Pflanzenwuchs wie Wege, Plätze, Gleisanlagen und sonstiges Nichtkulturland.

Die Wirkung der mit den Pflanzenschutzmitteln verbundenen Stoffe lässt sich nur schwer kontrollieren, sie werden somit zu einer Gefahr für die biologische Vielfalt. Studien belegen, dass bestimmte Pestizide schädlich für den Bestand der Honigbienen sind. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautvernichtungsmitteln Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat, haben aktuell beispielsweise Baumärkte angekündigt, künftig auf das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel zu verzichten.

Wir fragen:

  1. Werden Pestizide von der Stadt Halle bzw. im Auftrag der Stadt Halle eingesetzt? Wenn ja,
    1. bitte aufschlüsseln welche Arten von Pestiziden mit welchen Wirkstoffen in welchen Mengen auf welchen Flächen und aus welchen Gründen eingesetzt werden.
    2. werden Pestizide auch auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen eingesetzt?
    3. werden Pestizide in Bereichen eingesetzt, die aus naturschutzrechtlichen Gründen besonders geschützt sind?
    4. welche biologischen oder mechanischen Maßnahmen könnten ggf. alternativ eingesetzt werden?
  2. Führt die Stadt bei Pestizideinsätzen ein Monitoring über ggf. unerwünschte Nebenwirkungen der Maßnahme sowie über den Verbleib der Wirkstoffe im Umfeld des Einsatzortes (Boden, Laub, Grundwasser) durch? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Wie sieht dieses Monitoring aus und welche Schlussfolgerungen konnten daraus bisher gezogen werden?
  3. Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes im Februar 2012 wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt. Wie viele Mitarbeiter in der Stadtverwaltung in welchen Fachbereichen verfügen derzeit über den entsprechenden Sachkundenachweis?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/00962
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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