Mehr Planungssicherheit für Jugendhilfeträger

Die freien Träger der Jugendhilfe in der Stadt Halle halten Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Familien vor. Das Spektrum reicht dabei von der Betreibung offener Jugendbegegnungszentren zur Freizeitgestaltung bis hin zu Leistungen, die auf die Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie Familien in Belastungssituationen abzielen.

In einer Stadt, die im bundesweiten Vergleich eine der höchsten Kinderarmutsquoten aufweist, spielt Jugendhilfe eine besonders wichtige Rolle. Die Träger der freien Jugendhilfe sind mit ihren unterstützenden Angeboten – neben den Familie selbst und Bildungsstätten – wichtige PartnerInnen bei der Begleitung von Kindern und Jugendlichen insbesondere aus problembehafteten Verhältnissen.

Um die Bedeutung ihrer Arbeit anzuerkennen und sie zu erleichtern, fordern wir daher einen Paradigmenwechsel bei der Genehmigung von Fördermitteln.

Seit jeher erfolgt die Bewilligung für hier lediglich für einen Zeitraum von einem Jahr. Erschwerend kommt hinzu, dass der für Höhe und Umfang der Förderung verantwortliche Jugendhilfeausschuss der
Stadt erst sehr spät oder bereits im Bewilligungsjahr diese für die Träger so wichtige Entscheidung trifft. In der Folge können Einrichtungen und Projekte nur schwer im Voraus planen und erst recht keine verbindlichen Zusagen für die Weiterbeschäftigung ihrer MitarbeiterInnen treffen – eine qualitativ hochwertige Arbeit und die Bindung von qualifizierten Fachkräften werden so erheblich erschwert.

Unser Ziel ist daher, eine Förderzusage für drei Jahre zu erreichen. Die Vorteile liegen auf der Hand: wir können Projekten und Einrichtungen, die jugendhilfeplanerisch einen mittel- und langfristigen Bedarf erfüllen, Planungssicherheit ermöglichen, den Arbeitsaufwand bei den Trägern aufgrund der wegfallenden jährlichen Antragsstellung reduzieren und im Bereich der Jugendhilfe auf einen Pool an bewährten Angeboten zurückgreifen, der nicht jedes Jahr aufs Neue einer Beschlussfassung bedarf. Profitieren können davon auch die großen und kleinen Bürgerinnen und Bürger, da sie von einer Kontinuität bei den Angeboten, wie
z.B. Jugendbegegnungsstätten oder Familienbildungszentren, ausgehen können. Da nicht nur der Bereich Jugendhilfe von dieser Förderpraxis betroffen ist, sondern auch z.B. soziale Einrichtungen der Stadt, werden wir uns im nächsten Schritt auch für eine mehrjährige Förderung dieser Träger einsetzen.

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 27.05.2015 (pdf, 5,39 MB).


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