Anfrage zu Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum

Auf Anfrage der CDU-Fraktion vom September 2012 (V/2012/10960) hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass in wenigen Einzelfällen Anträge zur Aufstellung und Finanzierung von Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum von privater Seite gestellt und bewilligt worden sind. Werbemaßnahmen seitens der Stadt analog der Vorgehensweise in der Stadt Leipzig für mehr Fahrradbügel im Stadtgebiet seien auch in Halle denkbar (vgl. http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/unterwegs-in-leipzig/fahrrad/?eID=dam_frontend_push&docID=3880).

In der am 30.10.2013 beschlossenen Radverkehrskonzeption ist ebenso festgelegt, dass geprüft werden soll, ob in Bereichen, an denen ein erhöhter Bedarf an Fahrradabstellplätzen besteht, eine Umnutzung von vorhandenen Pkw-Stellplätzen möglich ist. Die insoweit bestätigte vorläufige Bedarfsliste  für die Errichtung von Fahrradbügeln (Stand März 2013) sieht u.a. die Umwandlung von 2 PKW-Stellplätzen als Standort für 10 Fahrradbügel in der Kleinen Ulrichstraße vor.

Eine vom ADFC initiierte Petition zur Aufstellung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Fahrbahn in der Adam-Kuckhoff-Straße vor der Kita Marktspatzen wurde von der Stadtverwaltung im Oktober 2013 abschlägig beschieden, da kein ausreichender öffentlicher Bedarf bestehe und im Bereich der Fahrbahn einer dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straße der Einbau von Fahrradabstellanlagen, ohne dass diese durch Borde gesondert geschützt sind, grundsätzlich abgelehnt werde.

Wir fragen:

  1. In welchen Fällen wurden in den vergangenen drei Jahren von privater Seite Anträge zur Aufstellung von Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum gestellt? Wie viele Anlagen wurden errichtet? Welche Kosten wurden für die Errichtung der Bügel angesetzt?
  2. Plant die Stadt nunmehr analog der Verfahrensweise in Leipzig eigene Werbemaßnahmen, um privates Engagement für zusätzliche Fahrradabstellanlagen zu erkunden?
  3. Nach welchen Kriterien ermittelt die Stadtverwaltung im Rahmen der Prüfung eines entsprechenden Antrages den notwendigen Bedarf für Fahrradabstellanlagen? Kann einem Antrag auf Umwandlung einer PKW-Stellfläche stattgegeben werden, wenn sowohl der Bedarf von PKW-Stellplatzflächen als auch von Fahrradabstellanlagen festgestellt wird?
  4. Sieht die Stadtverwaltung Bedarf für Fahrradabstellanlagen in Bereichen die bisher als PKW-Stellflächen genutzt werden? Wenn ja, wo?
  5. Die Fahrradabstellanlage in der Adam-Kuckhoff-Straße wurde auch mit dem Argument der baulichen Ungeeignetheit des Standortes abgelehnt. Gleichzeitig existiert im Bereich Scharrenstraße 10 eine Fahrradabstellanlage am Fahrbahnrand ohne entsprechende Borde, die Unfallgefahren verhindern sollen. Wie erklärt sich die unterschiedliche Argumentation in den beiden betreffenden Fällen? Aus welchen Gründen sind anders als in anderen Städten Fahrbahnmarkierungen, Schilder und ggf. an Fahrradbügeln angebrachte Warnbaken in Halle nicht geeignet, Unfallgefahren durch Fahrradbügel in ausreichender Form auszuschließen?
  6. Wann ist mit einer Realisierung der Umwandlung der betreffenden PKW-Flächen in der Kleinen Ulrichstraße zu rechnen?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12389
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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