Mit der Einführung des Bundesprogramms Bildung und Teilhabe im Jahr 2011 wurde für Kinder aus sozial benachteiligten Familien ein Angebot geschaffen, um über die Gewährung von Zuschüssen beispielsweise für die gemeinschaftliche Mittagessenversorgung, für Vereinsmitgliedschaften oder Klassenfahrten mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Bis dahin erfüllte der Halle-Pass, als kommunaler „Sozialpass“ der Stadt Halle, einen Teil dieser Aufgaben.
Wir fragen:
- Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eltern, für einen Eigenanteil in Höhe von einem Euro, für ihre Kinder eine Mittagsmahlzeit in einer Gemeinschaftseinrichtung. Über den Halle-Pass war bis dahin eine Bezuschussung in Höhe von 0,85 Euro möglich. Folglich hat ein Großteil der Eltern nun weniger Essensgeld zu entrichten (laut Anfrage V/2010/09054 variierte der Preis für ein Mittagessen im Jahr 2010 zwischen 1,85 Euro und 2,50 Euro und lag damit bei durchschnittlich 2,18 Euro). Im Teilbericht Kinderarmut 2012 wurde noch konstatiert, dass bislang keine Aussage darüber möglich ist, ob mit der höheren Bezuschussung der Mittagsverpflegung für Kinder, auch der Anteil an Kindern gestiegen ist, die tatsächlich an einer Mittagsmahlzeit in Schule oder Kita teilnehmen. Kann die Verwaltung nunmehr in einem Vorher-Nachher-Vergleich die Veränderungen seit Einführung von Bildung und Teilhabe darstellen?
- Wie gestaltet sich aktuell die Inanspruchnahme des Halle-Pass in der Bevölkerung in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG (Verhältnis Antragsteller – Antragsberechtigte zum Stichtag 31.10.2013)?
- Welche Veränderungen haben sich für die Nutzerinnen und Nutzer in den letzten beiden Jahren im Angebot des Halle-Pass ergeben?
- In welchem Umfang wurden in den Jahren 2012 und 2013 Leistungen aus dem Angebot des Halle-Pass von den Nutzerinnen und Nutzern in Anspruch genommen (insbesondere hinsichtlich der Vergünstigungen im Konservatorium (Hauptfachunterricht), der Stadtbibliothek, den Einrichtungen der Theater, Oper und Orchester GmbH sowie den städtischen Museen)?
- Können Halle-Pass-Vergünstigungen mit Vergünstigungen, die das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht, kombiniert werden (beispielsweise bei Kursen am Konservatorium)?
- Der Haushaltsplanentwurf 2014, Produkt 1.35108 sonstige soziale Angelegenheiten, sieht vor, dass den städtischen Einrichtungen, die Ermäßigungen für Halle-Pass Inhaber gewähren, der Zuschuss nicht länger durch die Stadt erstattet werden soll. Welche Strategie verfolgt die Stadt perspektivisch mit dem Halle-Pass? Sind diese Maßnahmen möglicherweise der erste Schritt zur schrittweisen Abschaffung dieser freiwilligen Leistung?
- Bekanntlich wird ab 2014 das Mittagessen im Hort nicht mehr über das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Können Eltern dann die Vergünstigungen über den Halle-Pass beantragen? Wie werden Eltern über diese Änderung informiert?
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