Einführung eines Indikatorensystems im Bereich Integration

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im I. Quartal 2012 eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die durch die Stadtverwaltung geplante Einführung eines Indikatorensystems im Bereich Integration begleitet. Beteiligt werden sollen InteressenvertreterInnen von Menschen mit Migrationshintergrund, der Stadtrat und die Fachämter der Stadtverwaltung, insbesondere die Bereiche Personal, Wirtschaftsförderung, Bürgerservice, Jugendhilfe und Sozialplanung.
  2. Das Gremium wird damit beauftragt, an der Entwicklung und Fortschreibung der Indikatoren mitzuwirken und über Verbesserungsbedarf und -maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu beraten.

Begründung

In dem zur Stadtratssitzung am 29.6.2011 vorgelegten Bericht zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung heißt es in Kapitel 2 (Punkt 2.5, S. 7), dass im Rahmen der Fortschreibung der Integrationsberichterstattung ein Indikatorensystem entwickelt werden soll, um „im Rahmen eines kommunalen Integrationsmonitorings auf wichtige Entwicklungstendenzen und Bedarfe im städtischen Migrationsgeschehen Einfluss zu nehmen.“ In der Sitzung des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses am 20.10.2011 informierte die Beauftragte für Integration und Migration der Stadt Halle (Saale) – Frau Schneutzer – darüber, dass die Verwaltung bereits mit der Entwicklung eines solchen Indikatorensystems begonnen hat. Die Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD begrüßen dieses Vorhaben. Die Erfahrungen anderer Städte wie München und Wiesbaden haben gezeigt, wie wirksam eine solche indikatorenbasierte Erfassung, Bewertung und Fortschreibung kommunaler Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden kann.1

Als Grundlage des geplanten Integrationsmonitorings für die Stadt Halle (Saale) wird im Bericht zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung auf den städtischen Migrationsatlas der Jahre 2005 – 2007 verwiesen. Hier wurde für die Jahre 2005 bis 2007 die Situation der Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft in Halle (Saale) anhand ausgewählter Kennzahlen (wie Anteil „ausländischer“ SchülerInnen und Anteil sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigter) erfasst. Mit diesem Bericht liegt demnach bereits Datenmaterial vor, welches als Grundlage einer Evaluierung und Fortschreibung kommunaler Integrations-maßnahmen unserer Ansicht nach allerdings überarbeitet und erweitert werden muss hinsichtlich:

  1. der Aktualität der Daten. Durch Punkt 2 des 10-Punkte-Aktionsplans „Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in der Stadt Halle (Saale)“, verpflichtet sich die Stadt dazu, alle zwei Jahre einen solchen Migrationsatlas zu erstellen. Zur Erstellung des Indikatorensystems müssen für die relevanten Bereiche die Daten aktualisiert werden.
  2. der Auswertung der Daten. Der Migrationsatlas stellt die Strukturdaten zur Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund in Halle dar. Die in der Stadt existierenden Integrationsmaßnahmen beschreibt der Bericht „Best Practice und kommunale Integrationsstrategien der Stadt Halle (Saale)“. Beide Publikationen sollten um die Evaluierung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung von kommunalen Integrationsmaßnahmen ergänzt werden.2 Hierzu bedarf es:
  3. der Einführung von definierten Bewertungsmaßstäben (Indikatoren), mit deren Kennzahlen Aussagen über Stand und Wirkung einzelner Integrationsmaßnahmen getroffen werden können, und zwar für die Bereiche:
    • Interkulturelle Orientierung und Öffnung der Verwaltung (Indikator z. Bsp. Anteil der interkulturell geschulten MitarbeiterInnen)
    • Strukturelle Integration (Indikator z. Bsp. Arbeitsmarkt- und Wohnsituation von Menschen mit Migrationshintergrund)
    • Kulturelle Integration (Indikator z. Bsp. Zugang zu Sprachschulungen und kulturellen Angeboten)
    • Soziale Integration (Indikator z. Bsp. Grad der Fluktuation)
    • Identifikatorische Integration (Indikator z. Bsp. Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im bürgerschaftlichen Engagement).3
  4. der Zielgruppe des Monitorings. Im halleschen Migrationsatlas werden bislang Daten zur Lebenssituation von Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, im Integrationsleitbild der Stadt werden daneben auch Deutsche mit Migrationshintergrund zur Zielgruppe kommunaler Integrationsmaßnahmen erklärt, weil diese einen erheblich höheren Anteil an der Bevölkerung Halles ausmachen. Das kommunale Integrationsmonitoring sollte diese Gruppe also auch bei der Datenerfassung berücksichtigen, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Integration ein Prozess über mehrere Migrationsgenerationen hinweg ist.4 Die Integrationskonzepte von Wiesbaden und München haben dies ebenfalls berücksichtigt.

Eine Stadt wie Halle (Saale), die unter allen Kommunen Sachsen-Anhalts den höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund sowie ein vielfältiges, lebendiges Netzwerk an AkteurInnen im Bereich Integration aufweist, sollte die Evaluation und Weiterentwicklung kommunaler Integrationsmaßnahmen auf der Grundlage eines auf diesen Prämissen aufbauenden Indikatorensystems fortsetzen. Dieses Vorhaben stellt unserer Ansicht nach eine Querschnittsaufgabe dar, die nur durch die Zusammenarbeit von Interessen-vertreterInnen von Menschen mit Migrationshintergrund, Verwaltung und Stadtrat erfolgreich bewältigt werden kann. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus verschiedenen Repräsentant-Innen dieser drei Bereiche, sollte daher umgehend an dem laufenden Prozess der Entwicklung und Fortschreibung des Indikatorensystems sowie der Planung und Evaluierung von Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.

Fußnoten

  1. siehe Integrationskonzepte:
  2. Siehe dem erklärten Ziel der Verwaltung in dem am 19.5.2011 dem Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungs-Ausschuss vorgelegten Bericht „Best Practice und kommunale Integrationsstrategien der Stadt Halle (Saale)“:
    „Ziel [des Migrationsatlasses] ist es, den Stand kommunaler Integrationsbemühungen zu evaluieren und die Ziele von künftigen Integrationsmaßnahmen abzustecken.“
  3. Weitere Beispiele für Indikatoren der fünf vorgeschlagenen Bereiche finden sich in den Integrationskonzepten der Städte München und Wiesbaden.
  4. Das statistische Bundesamt hat daher bereits ab dem Mikrozensus 2005 Menschen mit Migrationshintergrund erfasst. Der in diesem Antrag verwendete Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ basiert auf der seit 2010 vom statistischen Bundesamt (im Rahmen des Mikrozensus) eingeführten Definition. Einen Migrationshintergrund haben danach:
    „Ausländerinnen und Ausländer, im Ausland Geborene und nach dem 1. Januar 1950 Zugewanderte, Eingebürgerte sowie Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der genannten Kategorien fällt.“

Status

in Beratung

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10372
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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