Am 25. Februar 2011 wurde rückwirkend zum 01.01.2011 die Hartz-IV-Reform beschlossen. Diese beinhaltet u. a. auch ein Bildungspaket für Kinder und Jugendliche mit folgenden Leistungen:
- Zuschüsse für das Mittagessen in Schulen, Horten und Kindergärten
- Förderung von Nachhilfeunterricht
- Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten in Kitas und Schulen
- Finanzierung von Schulbedarf
- Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen für kulturelle und sportliche Aktivitäten
- Übernahme von Schülerbeförderungskosten
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher sollen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter umsetzen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Bisher wurde nicht darüber informiert, wo die Leistungen des Bildungspakets in der Stadt Halle beantragt werden können. Wir fragen:
- Wie wird das Bildungspaket konkret in Halle (Saale) umgesetzt?
- Wann und in welcher Form werden die Anspruchsberechtigten über die Möglichkeiten des Bildungspakets informiert?
- Wann stehen entsprechende Antragsformulare und Informationsmaterialien im Internet und bei städtischen Ämtern zur Verfügung?
- Welche jährlichen Verwaltungskosten sind voraussichtlich mit der Umsetzung des Bildungspakets verbunden?
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