Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in den kommenden Haushaltsjahren Teilbeträge der Jahresüberschüsse der Saalesparkasse an die Stadt Halle (Saale) ausgeschüttet und zur Konsolidierung des städtischen Haushalts eingesetzt werden können.
Begründung
Gemäß § 27 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen Jahresüberschüsse einer Sparkasse nicht in die Sicherheitsrücklage eingestellt, sondern an die Träger der Einrichtung ausgeschüttet werden. Dieser Möglichkeit folgend wurden in Magdeburg im vom Stadtrat am 09.12.2010 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept für die kommenden vier Jahre Gewinnabführungen der Stadtsparkasse Magdeburg in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. Euro eingeplant.
In den vergangenen beiden Haushaltsjahren wurden die Jahresüberschüsse der Saalesparkasse von 1.545.548,77 Euro (im Jahr 2008) und von 2.040.804,57 Euro (für 2009) in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Mit einer Prüfung der Möglichkeit einer Ausschüttung soll geklärt werden, ob und ggf. in welchem Umfang auch die Saalesparkasse an der Konsolidierung des städtischen Haushalts beteiligt werden kann.
Status
in Beratung
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