Anfrage zum kommunalen Hitzeaktionsplan

Im Jahr 2017 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erarbeitet – vgl. https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/handlungsempfehlungen-fuer-die-erstellung-von-hitzeaktionsplaenen/. Dieser Rahmenplan für Bundesländer und Kommunen auf Basis von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte dazu animieren, vorsorgliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Hitzeperioden zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung anzugehen.

Auch in Halle wurde im Rahmen des „Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept Fortschreibung 2018“ als Klimaanpassungsmaßnahme neu eine Maßnahme Nr.22 „Hitzeaktionsplanung“ für eine Umsetzung im Zeitraum 2020/2021 aufgenommen. Als Ziel wurde die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplanes benannt, in dem umfassende kurz-, mittel- und langfristige Interventionsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz enthalten sind.
Wir fragen:

  1. Wann soll der betreffende Aktionsplan konkret erstellt werden und wann soll er dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden? Soll die Erstellung durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung realisiert werden oder ist eine externe Auftragsvergabe vorgesehen? Stehen für entsprechende Maßnahmen ggf. Fördermittel von EU, Bund oder Land zur Verfügung?
  2. Liegen der Stadtverwaltung Informationen/Statistiken über hitzebedingte Zunahme von Erkrankungen (akute Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfällen, Lungenerkrankungen) und Todesfällen in der Bevölkerung infolge der Hitze- und Trockenperioden der Jahre 2018 -2020 vor. Wenn ja, welche?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2020/01694
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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