Änderungsantrag zum Antrag des Stadtrates Olaf Sieber zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag des Stadtrates Olaf Sieber zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ (Vorlage V/2014/12601) bezieht sich auf folgende Vorlagen: Antrag Stadtrat Sieber, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und erhält folgende neue Fassung:

  1. Der Stadtrat beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ vom 10.7.2013 (Beschluss-Nr.: V/2013/11569) aufzuheben.
  2. Der Stadtrat beschließt, das Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen.
  1. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, in der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ (Vorlage V/2013/11569) eine zwischen Investor sowie Anwohnerinnen und Anwohnern vermittelte Kompromissvariante mit ortstypischen Gebäudehöhen, Geschosszahlen und Bauvolumen zur Abstimmung vorzulegen.
  2. Weiterhin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum rechtsverbindlichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens keine weiteren Tatsachen durch vorzeitige oder vorläufige Maßnahmenbeginne  oder Baugenehmigungen zu schaffen oder schaffen zu lassen.

gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende

Begründung

Die von der GWG angestrebte Bebauung am Heideweg hat durch die mit Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss vorgeschlagene Bauhöhe und Bauweise Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner ausgelöst. Die vorgebrachten Argumente, wie nachteilige Folgen für das lokale Grundwassermanagement oder eine Überlastung der örtlichen Verkehrssituation, sind ernst zu nehmen.

Erfahrungen bei ähnlichen Bauprojekten und bislang fehlende Signale von Seiten des Bauträgers und  der Stadtverwaltung, auf die Kritik in relevanter Weise einzugehen,  lassen zum jetzigen Zeitpunkt kein Absehen von den bisherigen Plänen erkennen. Daraufhin muss von politischer Seite konstatiert werden, dass sich trotz der Bemühungen der Verwaltung um ein breites Beteiligungsverfahren ein Zielkonflikt aufgetan hat. Wenn die bisherigen Signale nicht trügen, so werden im vorzulegenden Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan wieder kritische Einwendungen abgelehnt werden, weil sie „dem Planungsziel zuwider“ laufen. Dies dürfte jedoch kaum zu einer Beendigung der Debatte, sondern vielmehr zu einer weiter steigenden Unzufriedenheit unter den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern führen.

Doch nach den vielen Erfahrungen mit strittigen Bauvorhaben in unserer Stadt kann eine derartige  Verschärfung des Konflikts – mit den üblichen daraus resultierenden Klagen und Verzögerungen – nicht gewünscht sein. Stadtverwaltung und -politik sollten aus den bisherigen Konfliktmustern lernen, die Konfrontationssituation beenden und gemeinsam einen tauglichen Kompromiss finden.

Insofern hat Herr Stadtrat Sieber den Finger in die richtige Wunde gelegt. Im Detail kann uns jedoch sein Lösungsvorschlag nicht überzeugen. Denn grundsätzlich unterstützt unsere Fraktion das gewählte Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplans, statt einer einfacheren Bauleitplanung nach §34 BauGB. Ob allein durch ein einfacheres Planungsverfahren wirklich eine verträgliche Bebauung erreicht werden kann, erscheint uns auch mit Blick auf die umstrittene  Bebauung des ehemaligen Regierungspräsidiums fragwürdig. Ein Bebauungsplan gibt da mehr Einflussmöglichkeiten an die Hand. Allein, wir befürchten eine zu starre, unflexible Durchführung, daher sollte der Stadtrat nicht warten, bis Beschlussvorlagen für Abwägung und Satzungsbeschluss der Verwaltung vorliegen.

Das ideale Verfahren zur Berücksichtigung der bisherigen Interessengegensätze wäre wohl der Stopp des bisherigen Aufstellungsverfahrens und dessen darauffolgender Neustart unter geänderten Planungsprämissen. Diesen Aufwand und resultierenden Zeitverzug würden wir gerne vermeiden helfen. Daher schlagen wir als Kompromiss ein stärkeres Einfordern einer konkreten Lösung durch den Stadtrat vor. Weder bestreiten wir das Recht und das Interesse der GWG an einem rentablen Neubau, noch die Interessenlagen der Anwohnerinnen und Anwohner. Aber Erfahrungen im gleichen Ortsteil, in unmittelbarer Nähe, in der Alfred-Oelßner-Straße zeigen, dass auch kleinere, ortstypischere Neubaumaßnahmen rentabel sein können und nachgefragt werden. Ein Kompromiss in diesem Sinne sollte die Zielrichtung der weiteren Planung darstellen.

 

 

V/2014/12738

Das könnte dich auch interessieren …