Anfrage zu Genehmigungsverfahren für Zirkusgastspiele

Initiativen und Verbände, die sich im Bereich des Tierschutzes engagieren, fordern ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen. Unterstützung für diese Forderung gibt es von der Bundestierärztekammer. Der Bundesrat hat sich zuletzt am 25. November 2011 (vgl. Drucksache 565/11) für ein Verbot bestimmter wildlebender Arten in Zirkusbetrieben ausgesprochen.

Wir fragen:

  1. Wie gestaltet sich grundsätzlich das Genehmigungsverfahren für die Vergabe von städtischen Flächen an Zirkusunternehmen in Halle?
  2. Welche Zirkusunternehmen haben in den letzten 3 Jahren städtische Flächen genutzt und welche Wildtiere haben sie mit sich geführt? Welche Zirkusunternehmen haben in den letzten 3 Jahren Flächen von Dritten im Stadtgebiet genutzt und welche Wildtiere haben sie mit sich geführt?
  3. Wie wird die Erfüllung tierschutzrechtlicher Bedingungen bei Zirkusunternehmen – insbesondere im Hinblick auf Wildtiere – kontrolliert? Erfolgen Kontrollen angekündigt und unangekündigt? Welche Verstöße wurden in den letzten 3 Jahren bei in Halle gastierenden Zirkusunternehmen festgestellt?
  4. Andere Städte (z. B. Köln, Potsdam, Heidelberg) haben ein Verbot von Tiervorführungen mit Wildtieren (z.B. Elefanten, Giraffen, Nashörner, Flusspferde) auf städtischen Grundstücken erlassen bzw. haben entsprechende Regelungen in relevante Pachtverträge aufgenommen. Welche Möglichkeiten hätte die Stadt Halle, um bei Gastspielen von Zirkusunternehmen das Mitführen von Wildtieren einzuschränken?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/11639
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

Das könnte dich auch interessieren …