In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Umweltangelegenheiten am 12.09.2012 wurde darüber informiert, dass die Stadtverwaltung zu einem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Stellung genommen hat.
Am 22.02. 2013 erfolgte die Beschlussfassung des Gesetzesvorhabens im Landtag. Neu aufgenommen wurde in den Gesetzestext des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beispielsweise eine Pflicht der Gemeinden zur Erstellung von gesonderten Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten.
Wir fragen:
- In welchem Zeitraum ist vorgesehen ein derartiges Konzept für das Stadtgebiet der Stadt Halle zu erstellen? Welche erforderlichen Daten liegen diesbezüglich bereits vor, welche Daten müssen noch erhoben werden? Plant die Stadt in zusätzlichen Geltungsbereichen einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Niederschlagswasserbeseitigung anzuordnen?
- Mit welchen Kosten für die Erstellung eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes rechnet die Stadtverwaltung?
- Werden sich für die Stadt Halle infolge der Novellierung der betreffenden Gesetze weitere wesentliche Veränderungen ergeben?
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