Kommunale Sicherheit

Bilanz 2009-2014

Wichtiges Anliegen in der laufenden Wahlperiode war und ist eine grundlegende Verbesserung der Verkehrssicherheit in Halle. Noch immer sind die Verkehrsunfallzahlen in unserer Stadt im Vergleich mit anderen Städten viel zu hoch. Gerade FußgängerInnen, RadfahrerInnen und die jüngsten VerkehrsteilnehmerInnen sind betroffen. Mit zahlreichen Initiativen hat unsere Fraktion versucht, Verbesserungen zu erreichen. So wurde auf unseren Antrag hin das Thema Schulwegsicherheit in Halle stärker in den Fokus gerückt. Auf der Homepage der Stadt wurden daraufhin für alle kommunalen Grundschulen sogenannte Schulwegpläne bereitgestellt, die von den Schulen selbst und von den Familien genutzt werden können. Intensiv eingesetzt haben wir uns für bauliche Lösungen an Unfallschwerpunkten (z.B. den Bau eines neuen Radweges in der Kröllwitzer Straße) und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung (z.B. die Sperrung der Kleinen Ulrichstraße für den Autoverkehr). Auf Druck unserer Fraktion erfolgte die Überprüfung der Radwege der Stadt im Hinblick auf eine Benutzungspflicht und der verkehrsgesteuerten Ampeln, damit diese auch den Radverkehr berücksichtigen. Auch die weitere Umsetzung des Tempo 30-Zonen Konzeptes der Stadt haben wir eingefordert.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind für jede Bürgerin und jeden Bürger täglich und unmittelbar erlebbar. Sicherheit beinhaltet für unsere Fraktion aber auch die Sicherung der freiheitlich demokratischen Rechte der Menschen.
Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen in Halle sind kein taugliches Instrument zur Bekämpfung von Straftaten. Kameras verhindern keine Straftaten, sondern sorgen nur für deren Verlagerung in überwachungsfreie Bereiche und dienen der Rechtfertigung von Kürzungen bei der Polizeipräsenz.

Mit Initiativen im Stadtrat hat unsere Fraktion in dieser Wahlperiode die seit 1999 gängige Praxis der Überwachung in Halle auf dem Marktplatz hinterfragt. Ergebnis: Die Videoüberwachung zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erzielt keinerlei belegbare Wirkung. Weder ist ein signifikanter Rückgang von Straftaten nachweisbar noch erhöht sich die Aufklärungsquote durch dieses Instrument. Stattdessen steigen trotz Videoüberwachung die Fallzahlen von Körperverletzungen seit einigen Jahren wieder an. Die Kameras stellen also reine Sicherheitsplacebos dar und halten von spontanen Taten offensichtlich nicht ab. Da eine Wirkung nicht belegbar ist und Überwachungskameras eine Streifentätigkeit der Polizei nicht wirksam ersetzen können, haben wir beantragt, den Aufwand und die Kosten für den Betrieb einzusparen und die Videoüberwachung zu beenden. Leider ist die Ratsmehrheit unserem Vorschlag nicht gefolgt.

 

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