Anregung zur Überarbeitung der Sondernutzungsgebührensatzung

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In den vergangenen Jahren gab es mehrere Anträge von Fraktionen, die eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung beinhalteten. Die Stadtverwaltung wies in ihren Stellungnahmen zu diesen Anträgen immer wieder darauf hin, dass die Sondernutzungssatzung und die dazugehörige Gebührensatzung derzeit überarbeitet werden. Zuletzt wurde im September 2022 im Stadtrat mitgeteilt, dass hierfür ein*e Expert*in beauftragt werden soll, weil die Gebührenkalkulation zu komplex sei.

In Anbetracht einer grundsätzlichen Überarbeitung der Sondernutzungsgebühren regen wir an, die folgenden Überlegungen hierbei einfließen zu lassen:

  1. Bei den Tarifstelle 8 und 11 wird künftig auf die Unterscheidung zwischen „Geh- und Radwegen, Plätzen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen“ und „Fahrbahnen“ verzichtet. Die Nutzung wird in beiden Fällen in gleicher Höhe mit Gebühren zu belastet.
  2. Bei den Tarifstellen 8, 11 und 12 wird künftig ein zeitlich gestaffelter Tarif eingeführt. Je länger eine Sondernutzung erfolgt, desto höher steigen die entsprechenden Gebühren.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende