Ein Mietspiegel nach derzeit geltendem Recht hilft uns nicht

Halle (Saale). 16.01.2020 – Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich nicht grundsätzlich gegen einen Mietspiegel für die Stadt Halle aus. Allerdings helfen die derzeit dafür geltenden gesetzlichen Regeln nicht dabei, Mieterhöhungen zu verhindern.

Zur Kritik des Mieterrats Halle / Saale e.V. äußert sich die Fraktionsvorsitzende Dr. Inés Brock: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Erstellung eines Mietspiegels. Allerdings haben die derzeit geltenden Gesetze hierfür einen erheblichen Mangel. Grundlage für die Berechnung ist die ortsübliche Vergleichsmiete und die wird nur anhand neu abgeschlossener oder veränderter Mietverträge der letzten 6 Jahre ermittelt. Verträge, die sich innerhalb dieses Zeitraums nicht verändert haben, spielen hierbei keine Rolle. In Märkten mit steigenden Mietpreisen führt dies dazu, dass ein Mietspiegel immer über den tatsächlichen Durchschnittsmieten liegt und damit Mietsteigerungen in allen Segmenten zu erwarten sind. Ein dem Stadtrat vorliegendes Gutachten, dass im Auftrag der Stadtverwaltung erstellt wurde, bestätigt diese Einschätzung. Wir befürchten, dass mit einem Mietspiegel eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, insbesondere die Mieten im unteren Bereich anzuheben. Und daher halten wir die Erstellung eines solchen ‚Mieterhöhungsspiegels‘ aktuell für nicht sinnvoll. Das Problem ist lange bekannt und viele Mieter*innenverbände fordern daher bereits seit Jahren eine Aufhebung der im Gesetz verankerten Befristung, so dass alle Mietverträge in die Berechnung einfließen.“

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