Anfrage zur Verwendung der Finanzmittel für Reparaturen an Straßen, Wegen und Plätzen in 2018

Auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD hat der Stadtrat im Mai 2018 festgelegt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15% für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten soll einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet werden.

Wir fragen:

  1. Wurden die im 2. Halbjahr 2018 eingesetzten Instandhaltungsmittel entsprechend der Vorgaben aus dem Ratsbeschluss eingesetzt? Welche genauen Quoten sind hinsichtlich Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen und Anlagen des motorisierten Individualverkehrs im 2. Halbjahr zu verzeichnen?
  2. Für wann plant die Stadtverwaltung die Informationsvorlage im Ausschuss für Planungsangelegenheiten mit der Berichterstattung zu den wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen des Jahres 2018?
  3. Welche planmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen sind nach aktuellem Stand in 2019 vorgesehen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

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