Antrag zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Halle

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zur Sitzung im September 2015
einen Entwurf für eine Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe als örtliche Steuer
für aus privatem Interesse veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Stadt Halle vorzulegen. Die Kulturförderabgabe beträgt grundsätzlich 5% des vom Gast für die Beherbergung aufzuwendenden Betrages.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Bereits in den Jahren 2010/2011 wurde anhand eines Antrages von Stadtrat Tom Wolter in den Stadtratsgremien vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt und hinsichtlich einer zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeit für das kulturelle Angebot der Stadt die Einführung einer Kulturförderabgabe diskutiert (vgl. Vorlagen-Nummer V/2010/08569). Mehrheitlich wurde der Antrag damals im November 2011 abgelehnt, wobei Stadträte mehrerer Fraktionen in der Debatte rechtliche Bedenken gegen die Erhebung einer solchen Abgabe geäußert hatten und erst Gerichtsverfahren anderer Städte abwarten wollten. Inzwischen liegen solche höchstrichterlichen Entscheidungen vor. Mit Entscheidungen vom 11. Juli 2012 (9 CN 1.11 und 9 CN 2.11) hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Kulturförderabgabesatzungen der Städte Bingen und Trier entschieden, dass die Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen rechtmäßig ist, sofern in der Satzung die Besteuerung von beruflich zwingenden Übernachtungen ausgenommen ist.

Vorgeschlagen wird nunmehr auch in Halle künftig eine Kulturförderabgabe für aus privatem Interesse veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben zu erheben und die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Satzungsentwurfes zu beauftragen.

Zahlreiche andere Kommunen haben bereits vor mehreren Jahren eine Kulturförderabgabenpflicht eingeführt, beispielsweise Erfurt, Schwerin oder Eisenach. Der finanzielle bzw. personelle Aufwand zur Erhebung der Kulturförderabgabe wird dabei von den Städten allgemein als gering eingeschätzt. Rückgänge bei den Übernachtungszahlen waren nicht zu verzeichnen. Hinsichtlich der Höhe der Steuer wird vorgeschlagen, ähnlich der Regelungen in Erfurt, Berlin oder Köln grundsätzlich 5% des vom Gast für die Beherbergung aufzuwendenden Betrages anzusetzen.

Insgesamt hatte die Stadt Halle in den Jahren 2013 357.540 und 2014 390.918 Übernachtungen zu verzeichnen. In Erfurt wurden beispielsweise im Jahr 2013 insgesamt 754.000 Übernachtungen registriert, über die Kulturförderabgabe konnte die Stadt in diesem Zeitraum Einnahmen von rund 572.000 Euro erzielen.

Richtig ist, dass die über eine Kulturförderabgabe realisierten Steuermehreinnahmen dem allgemeinen Haushalt der Stadt zufließen und nicht automatisch zweckgebunden für den Kulturbereich genutzt werden können. Allerdings könnten sich Stadtverwaltung und Stadtrat hier selbst binden und diese zusätzlichen Einnahmen im Haushalt im Kulturbereich ausweisen.

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