Abriss wegen fehlender Perspektive?

Die Zukunft der ehemaligen Weingartenschule, dem heutigen Künstlerhaus 188, ist derzeit unklar. Mit der Klage gegen die Ablehnung des Abrissantrages liegt die Entscheidung bei Gericht. Das darf unserer Meinung nach nicht dazu führen, das Gebäude für die kommenden Monate oder gar Jahre brach liegen zu lassen!

Die Unsicherheit über den Fortbestand hat bereits jetzt Folgen: der Verein, der das Künstlerhaus bisher bewirtschaftet hat, ist auf ein Umzugsangebot der Stadt eingegangen. Neue Heimat des Künstlerhaus e.V. soll die Druckerei des Stadtmuseums werden. Eine problematische Entscheidung, denn diese Räumlichkeiten könnte auch das Museum für seine eigene Entwicklung gut gebrauchen. Im Dezember sorgte ein Schreiben der Stadtverwaltung an die MieterInnen des 188 für Unruhe, in dem der baldige Leerzug angekündigt wurde. Dies verstanden die Betroffenen als faktische Kündigung. Die Verwaltung wiegelte darauf hin ab und erklärte, dass es sich nur um einen Vorschlag gehandelt habe. Es scheint Strategie zu sein, einerseits den Nutzungsbedarf für das Haus in Frage zu stellen und dies andererseits mit dem selbst verursachten Leerstand zu begründen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass erst im Dezember der Stadtrat bereits gestrichene Gelder für die Betriebskosten teilweise wieder in den Haushalt geholt hat. Vermutlich versucht die Stadt diese Ausgaben nun doch hintenherum
wieder einzusparen.

Der Bedarf an bezahlbaren Ateliers und Werkstätten für die KünstlerInnen in Halle ist nach wie vor groß. Dies zeigen unter anderem die Erfolge des Vereins Haushalten e.V. in der Goldenen Rose. Der Verein würde sich nach eigener Aussage auch gern um eine tragfähige Bewirtschaftung des Künstlerhauses bemühen.

Ein Leerstand wäre verheerend für das Gebäude und es gilt deshalb nach Lösungen zu suchen. Leider hat der Kulturausschuss unseren Antrag, der vor allem auf sinnvolle Zwischennutzungen des 188 abzielt, auf unbestimmte Zeit vertagt. So beißt sich die Katze in den Schwanz: Das Fehlen eines Nutzungskonzepts wird als zusätzliches Argument für den Abriss benutzt.

Der Ball liegt aber nicht nur im Feld der Stadt: die HAVAG sollte unserer Meinung nach ihre Klage gegen die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes überdenken. Auch Land und Bund sollten gegenüber dem Verkehrsbetrieb klare Aussagen im Sinne einer Alternative zum Abriss machen. Es kann nicht im Interesse öffentlicher Fördermittelgeber sein, ein als Denkmal geschütztes Gebäude verfallen zu lassen oder abzureißen.

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 25.02.2015 (pdf, 7,88 MB).


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