Als „Schrottfahrräder“ gelten Fahrräder, deren Besitzerinnen und Besitzer das Eigentum aufgegeben haben. Auch im Stadtgebiet der Stadt Halle finden sich an Fahrradständern, Straßenlaternen und Straßenbäumen dauerhaft abgestellte Fahrräder oder Fahrradteile (z.B. Rahmen, einzelne Felgen, Fahrradschlösser), die augenscheinlich komplett fahruntauglich sind (Beispiele: Hauptbahnhof, Marktplatz). Die teilweise ohnehin unzureichenden Kapazitäten bei den Fahrradabstellanlagen werden durch nicht mehr genutzte Fahrräder oder Fahrradteile so nochmals eingeschränkt.
Wir fragen:
- Nach welchem Konzept werden in der Stadt Halle (Saale) „Schrottfahrräder“ im öffentlichen Raum rechtssicher beseitigt?
- Welche städtischen Verwaltungseinheiten bzw. Dritte sind für die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben zuständig?
- Welche Kosten fallen diesbezüglich jährlich für die Stadt an?
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