Mit Inkrafttreten der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht
des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen (NatSch ZustVO) im Jahr 2011 wurde die Zuständigkeit für die Verwaltung von Natura 2000 Gebieten in Sachsen-Anhalt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 den unteren Naturschutzbehörden übertragen. In den Sitzungen des Ausschusses für Ordnung und Umweltangelegenheiten im Dezember 2013 und März 2014 wurde darüber informiert, dass damit zusätzliche hoheitliche kommunale Aufgaben auf die Naturschutzbehörde hinzugekommen sind und künftig die Überwachung des Erhaltungszustandes der entsprechenden Lebensräume und Arten zu gewährleisten ist, Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt sowie die Maßnahmen dokumentiert werden müssen, damit eine Berichterstattung gegenüber der EU erfolgen kann. Zusätzliche Finanzmittel werden für diese neue Aufgabe vom Land jedoch nicht bereitgestellt.
Wir fragen:
- Welche Finanzmittel stehen der Unteren Naturschutzbehörde aktuell im Jahr 2014 für welche Aufgaben in der Stadt Halle zur Verfügung?
- Wie viel zusätzliche Personalstellen und welche zusätzlichen Sachmittel wären notwendig, um die neuen übertragenen Aufgaben angemessen zu erfüllen?
- Plant die Stadtverwaltung dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen 2015 die Einstellung von zusätzlichen Finanzmitteln vorzuschlagen?
- In welcher Form hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit gegenüber dem Land den erneuten Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip geltend gemacht? Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung gegenüber dem Land auf eine entsprechende Aufgabenfinanzierung zu drängen?
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