Anfrage zu Laubsaugern und Laubbläsern

Aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hatte die SPD-Stadtratsfraktion in der Stadtratssitzung im November 2009 (Vorlagen-Nummer: V/2009/08427) zum Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern durch die Stadtverwaltung nachgefragt. Auch im Herbst 2013 sind wiederum solche Beschwerden insbesondere über Lärmbelästigung durch den Einsatz in Wohngebieten (beispielsweise durch Hausmeisterdienste) zu verzeichnen.

  1. In welchem Umfang werden von der der Stadtverwaltung und dem EB ZGM Laubbläser und Laubsauger aktuell eingesetzt?
  2. Für den Einsatz geräuschintensiver Laubbläser und -sammler in Wohngebieten wurden in der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung Ruhezeiten festgelegt, ausschließlich werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr dürfen diese grundsätzlich eingesetzt werden. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden diesbezüglich bei der Stadt beantragt und gewährt?
  3. In ihrer Antwort auf die Anfrage V/2009/08427 hatte die Stadtverwaltung ausgeführt, dass sich eine Ahndung von Verstößen gegen diese Betriebszeiten schwierig gestaltet und in der Praxis nur selten ein Bußgeld verhängt wird. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit 2009 durchgeführt? Wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich festgesetzt?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/12304
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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