Antrag zur Prüfung des Zustands der Hochstraße

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den aktuellen Bauzustand, die real noch erwartbare Nutzungsdauer und daraus resultierende Sanierungsnotwendigkeiten des Hochstraßenkomplexes (Abschnitt östlich beginnend von der Franckestraße bis Glauchaer Platz und Abschnitt Glauchaer Platz bis westlich des Rennbahnkreuzes einschließlich aller verkehrswirksamer Nebenanlagen wie Rampen, Auffahrten u.ä.) umfassend gutachterlich bestimmen zu lassen. Dabei sollen insbesondere die Probleme sich vermindernder Beton- und Stahlqualität („Carbonatisierung“ und Sprödbruchgefährdung) fachlich angemessen untersucht werden.
  2. Dieses Gutachten wird unverzüglich nach Fertigstellung veröffentlicht.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis dieses Gutachtens dem Stadtrat ergebnisoffene Variantenvergleiche (gleichzeitige Sanierung beider Brücken, modulare Sanierung erst der Nord- und dann der Südbrücke, Sanierung jeweils nur der Nord- oder der Südbrücke) für den planerischen, baulichen und finanziellen Aufwand der anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen vorzulegen.
  4. Weiterhin soll parallel ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, damit die benötigten Mittel spätestens in den Haushaltsplan 2015 eingestellt werden können.

 

Begründung

Die Hochstraße über Saale und Franckeplatz stellt unbestritten eine zentrale Verbindung für den motorisierten Personen- und Güterverkehr unserer Stadt und die Verbindung der beiden Stadthälften dar. Sie hat inzwischen die Mitte ihrer normativen Lebensdauer erreicht und wird deren Ende nicht ohne weitere Sanierungsmaßnahmen erreichen – eine größere davon steht der Stadt in absehbarer Zeit bevor. In der Beantwortung der Anfrage des Stadtrates Martin Bauersfeld (CDU-Fraktion) zu Lebensdauer und Instandhaltungskosten der Hochstraße (Vorlage V/2012/10696) konkretisierte die Verwaltung Umfang und Kosten der (aus damaliger Sicht) spätestens innerhalb von 3 Jahren notwendigen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (beispielsweise im Bereich der Kappen) auf zusammen ca. 6,3 Millionen € für beide Brückenhälften. Zuletzt mit der schriftlichen Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Planungsausschuss (mit Datum vom 22.03.2013) wurde der Bauzustand als „unmittelbaren Handlungsbedarf“ erfordernd dargestellt und dem Bauwerk wiederholt die schlechte Prüfnote 3,4 attestiert.

Diese Kosten sind bisher nicht vollständig in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt, auch wenn ausweislich der oben zitierten Antwort vom 22.03.2013 zwischenzeitlich wohl zumindest die verwaltungsinterne Anmeldung erfolgt ist. Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation klar, wie diese nicht unerhebliche Summe innerhalb der nächsten Jahre haushalterisch dargestellt werden kann. Eine Beantwortung dieser Frage sollte möglichst schnell angestrebt werden.

Auch wenn die Vorstellungen zwischen den Fraktionen des Stadtrates und interessierten Akteuren der Stadtpolitik zu der zukünftigen Verwendung weit auseinandergehen, so sollte doch ein gemeinsames Interesse an der konkreten Bestimmung des Bauwerkszustandes und den Kosten für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bestehen.

Denn neben den relativ planbaren Kosten aus allgemeinem Verschleiß und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit unterliegt die Brücke dem Risiko, dass beim Bau sprödbruchgefährdeter Spannstahl verwendet wurde.

Weiterhin – und dies ist der konkrete Anlass dieses Antrags – wird seit Jahresbeginn die mögliche Gefährdung des tragenden Stahlgerüsts durch chemische Reaktionen innerhalb des Betons (Carbonatisierung) öffentlich diskutiert.

Angesichts der in der oben zitierten Verwaltungsantwort formulierten Unsicherheiten sollten Stadtverwaltung und Stadtrat diese Problematik ernst nehmen und den genauen Zustand und die konkreten Kosten nicht weiterhin unbestimmt lassen. Vor diesem Hintergrund und der öffentlichen Debatte der letzten Jahre sollte der Zustand verbindlich untersucht und dieses Untersuchungsergebnis öffentlich diskutiert werden. Dies erscheint ein angemessener offener Prozess zur Klärung der vielen verkehrspolitischen Fragen, die mit der kurz- und langfristigen Perspektive der Hochstraße zusammenhängen.

Denn nur in Kenntnis des aktuellen Zustands, möglicher bisher unerkannter Probleme sowie der Kosten zur Sicherung des Bauwerkszustands kann politisch weiter faktenbasiert über die Zukunft der Hochstraße (oder Alternativen) diskutiert werden. Dies ist aufgrund der kurzen Zeitfrist durch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen kein Aspekt, der langfristig im Rahmen der Umsetzung des noch nicht einmal beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans 2025 erfolgen könnte.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/11710
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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