Anfrage zur Beteiligung bei Gesetzesvorhaben des Landes

Regelmäßig hat die Stadt Halle bei geplanten Änderungen von Landesgesetzen die Möglichkeit über den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt oder direkt beim Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Aktuell ist beispielsweise von Seiten der Landesregierung vorgesehen, Vorschriften der Bauordnung abzuändern und in einem Kommunalverfassungsgesetz Vorschriften der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes zusammenzufassen.

Wir fragen:

  1. Hat die Stadt Halle zu den geplanten Änderungen der Landesbauordnung Stellung genommen bzw. eigene Vorschläge für Änderungen eingebracht? Wenn ja, kann die betreffende Stellungnahme vorgelegt werden? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde keine Stellungnahme abgegeben?
  2. Hat die Stadt Halle zu den vorliegenden Vorschlägen des Gesetzentwurfes für eine einheitliche Kommunalverfassung bereits Stellung genommen bzw. ist eine Stellungnahme geplant? Ist diesbezüglich ggf. eine Einbeziehung des Stadtrates vorgesehen?
  3. Besteht die Möglichkeit, dass in künftigen Beteiligungs- und Anhörungsverfahren die Gremien des Stadtrates über die Inhalte der Stellungnahmen der Stadt informiert und ggf. vor Erstellung einbezogen werden?

 

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