Auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren tingeln entnervte Eltern in Halle vergeblich von Einrichtung zu Einrichtung. Während andere Städte zur Entlastung schon lange die Tagespflege als Zusatzangebot nutzen, gibt es in Halle noch keine nennenswerten Bemühungen, um den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Krippenplatz durch Tagesmütter und -väter abzusichern.
Lange war es in Halle vergleichsweise einfach eine Tagesbetreuung für unter Dreijährige zu bekommen. Zukünftig wird die Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kinderzahlen und der zunehmenden Inanspruchnahme von institutioneller Kinderbetreuung auch bei uns zum Problem werden. Laut der städtischen Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2012 wurde im Krippenbereich mit einer durchschnittlichen Belegung mit 3560 Kindern gerechnet. Aktuell werden bereits rund 3700 Kinder betreut. Wenngleich 2011 offiziell 3766 Betreuungsplätze ausgewiesen wurden und neue Kapazitäten dazu kommen sollten, dürfte der Auslastungsgrad bei nahezu 100 Prozent liegen.
Um mit der Entwicklung Schritt zu halten, ist es notwendig, dass die Stadt zusammen mit den freien Trägern die Platzkapazitäten erweitert. Insbesondere bei der wohnortnahen Bereitstellung von Kitaplätzen gibt es eine Unterversorgung in bestimmten Stadtgebieten. Hier muss stärker als bisher gegengesteuert werden. Bisher hat die Stadt nicht im Blick, dass mit der in Nachbarstädten sehr gängigen Betreuungsform der Tagespflege eine flexible Möglichkeit zur Kapazitätserweiterung zur Verfügung steht. In Magdeburg waren im letzten Jahr 61 Tagesmütter und -väter aktiv, geplant wurde für 2012 mit 274 Betreuungsplätzen. In Halle gibt es lediglich 60 Betreuungsplätze für unter Dreijährige. Weiterhin fehlt in Halle eine kommunale Richtlinie, in der die Rahmenbedingungen für eine Betreuung in der Kindertagespflege für Eltern, aber auch für Tagesmütter und -väter nachvollziehbar geregelt werden. Kompliziert wird das ganze zudem durch ein umständliches Bewilligungsverfahren: Wollen Eltern in Halle ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, müssen sie dies bei der Stadt beantragen. Erst mit der Bewilligung erhält die Tagespflegeperson den städtischen Zuschuss, der bei Betreuungsplätzen in Kitas automatisch gewährt wird. Wir wollen, dass Tagespflege und Kindertagesstätte gleichberechtigt behandelt werden. Die Stadt ist angewiesen auf ein gut ausgebautes Netz an Tagesmüttern und -vätern. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 28.11.2012 (pdf-Format, ca. 8 MB).
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