Nutzung von Fördermöglichkeiten im Bereich Frühe Hilfen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe die Stadt Halle für die Jahre 2012 bis 2015 Fördermittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ beim Land Sachsen-Anhalt abrufen kann, um bestehende kommunale Projekte und Netzwerke im Bereich Frühe Hilfen auszubauen und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise den Begrüßungsservice für Neugeborene, weiter zu entwickeln.

Begründung

Die Prävention, insbesondere das System Frühe Hilfen, stellt einen Kernbereich im neuen Bundeskinderschutzgesetz dar. Im Bereich Frühe Hilfen ist der örtliche Träger der Jugendhilfe nach §2 Abs. 1 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) verpflichtet, Eltern über das Angebot an Beratung und Hilfen zu Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung in den ersten Lebensjahren zu informieren. Die für die Information zuständigen Stellen sind nach Abs. 2 befugt, den AdressatInnen ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch in deren Wohnung, anzubieten.

Eine solche Maßnahme der Frühen Hilfen ist die aufsuchende Begrüßung von Neugeborenen und ihren Familien, die in anderen Städten wie Potsdam oder Dresden als sog. „Begrüßungsdienst“ bereits etabliert ist und regen Zuspruch erfährt. In Halle bietet das Gesundheitsamt über eine sogenannte Begrüßungsmappe bei Bedarf Hausbesuche an, um die betreffenden Familien in einem persönlichen Gespräch auf weitere familienrelevante Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufmerksam zu machen. Auf Anfrage unserer Fraktion (V/2012/10778) in der Stadtratssitzung am 27.06.2012 teilte die Stadtverwaltung mit, dass dieses Angebot zwar von Familien, die es in Anspruch nahmen, durchweg positiv bewertet wurde, bislang allerdings nur wenig Nachfrage erfuhr. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Inanspruchnahme beispielsweise durch ein deutlicheres Verweisen auf die Hausbesuchsmöglichkeit beim Überreichen der Begrüßungsmappe erhöht werden könnte, dazu aber geschulteres Personal notwendig sei, was bislang nicht finanziert werden könne.[1]

Nun hat das Bundeskabinett am 27.06.2012 mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ beschlossen, den Aus‐ und Aufbau von Maßnahmen und Netzwerken im Bereich Frühe Hilfen gezielt zu fördern.[2] Der Bund sieht Bundesmittel in Höhe von 30 Mio. Euro in 2012, 45 Mio. Euro im Jahr 2013 und jeweils 51 Mio. Euro in den Jahren 2014/2015 dafür vor, und will dem Land Sachsen-Anhalt nach Vorlage eines länderspezifischen Gesamtkonzeptes zum Ausbau der Frühen Hilfen und der Netzwerke unter Berücksichtigung der kommunalen Gegebenheiten entsprechende Bundesmittel zur Verfügung stellen.

Die bündnisgrüne Ratsfraktion schlägt daher vor zu prüfen, inwieweit die Stadt Halle für den Auf- bzw. Ausbau eines Begrüßungsservices für Neugeborene und ggf. weiterer Maßnahmen im Bereich Frühe Hilfen entsprechende Bundesmittel akquirieren kann. Schließlich kommt sie damit gemäß §2 Abs. 1 KKG nicht nur ihrer Verpflichtung nach, sondern könnte damit langfristig auch einen Beitrag leisten zur Kostensenkung im Bereich des nachsorgenden Kinder- und Jugendschutzes.


[1] Bisher wird das Überreichen der Mappen über Bürgerarbeit durch den Eigenbetrieb für Arbeitsförderung ermöglicht.

[2] vgl. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/verwaltungsvereinbarung-fruehe-hilfen-familienhebammen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf