Anregung zur aktuellen Information über die Tagesordnung der Stadtratssitzungen 24. Oktober 201229. September 2014 Aktuell gibt es für nicht detailliert in die Beratungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse involvierte Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit, sich vor Beginn einer Stadtratssitzung darüber zu informieren, welche der Tagesordnungspunkte mit denen fristgemäß im Amtsblatt zur Sitzung eingeladen wurde, wirklich auf der Sitzung verhandelt werden. Auch im Ratsinformationssystem ist diese Information vorab nicht abgebildet. Besonders deutliches Beispiel war die gerade vergangene September-Sitzung, zu deren Beginn eine ganze Reihe von Tagesordnungspunkten abgesetzt wurde. Da anzunehmen ist, dass Zuschauerinnen und Zuschauer teilweise für genau einen sie interessierenden Tagesordnungspunkt an der Sitzung teilnehmen, stellt es einen besonders bürgerfreundlichen Service dar, wenn sie sich vorab über die wahrscheinlich reale Tagesordnung informieren können (formell wird die Tagesordnung ja erst durch den Rat beschlossen). So müssen Bürgerinnen und Bürger nicht zur Ratssitzung kommen, nur um beim Beschluss der Tagesordnung zu erfahren, dass ihr Weg an diesem Tage umsonst war. Diese Informationen sollten zu Beginn der Woche einer Ratssitzung in gebündelter Form in der Geschäftsstelle des Stadtrats vorliegen – auf deren Basis führt ja der Vorsitzende des Stadtrats die Stadträtinnen und -räte durch die Beschlussfassung über die Tagesordnung. Diese Beschlussempfehlung vorab und gut gekennzeichnet auf der städtischen Homepage (beispielsweise auf der Startseite und nicht „versteckt“ im Ratsinformationssystem) zu veröffentlichen, dürfte keinen unvertretbaren Mehraufwand bedeuten. Ein kleiner Hinweis im Amtsblatt auf diese zusätzliche Informationsmöglichkeit dürfte nur wenig Platz einnehmen. Wir regen daher an, dass am Montag vor jeder Stadtratssitzung die aktuelle Beschlussempfehlung des Vorsitzenden des Stadtrats über die Tagesordnung für die Bürgerinnen und Bürger gut auffindbar auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und auf diese Informationsmöglichkeit bei Abdruck der Einladung zur Sitzung im Amtsblatt regelmäßig hingewiesen wird. Vorlage: V/2012/11098