Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25. November 2009 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die benutzungspflichtigen Radwege im Stadtgebiet auf eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht zu überprüfen. Die Vorlage von Prüfungsergebnissen wurde daraufhin für Juni 2010 angekündigt, bisher liegt allerdings nichts vor.
Auch mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) wurde bestätigt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann im Ausnahmefall angeordnet werden kann, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (§ 45 Artikel 9 Satz 2 StVO) und wenn die Kriterien der Verwaltungsvorschrift zur StVO erfüllt sind (z.B. ausreichende Breite des Radwegs, sichere Linienführung, guter Zustand des Fahrbahnbelags, ausreichender Platz auch für Fußgängerverkehr, etc.).
Wir fragen:
- Welche für RadfahrerInnen benutzungspflichtigen Radwege und gemeinsamen Fuß- und Radwege im Stadtgebiet wurden seit November 2009 überprüft?
- Für welche Radwege soll demnach die Benutzungspflicht aufgehoben werden? Wann sind entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen und der Abbau der betreffenden Schilder vorgesehen?
- Wann wird die Prüfung der Benutzungspflicht in Halle abgeschlossen sein?
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