Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Haushalts 2011 wurde der Stadtrat über bestehende Brandschutzmängel an Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Halle informiert. Folgerichtig legte der Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2011 am 27.04.2011 fest, dass im Vermögenshaushalt 2011 ursprünglich vorgesehene Haushaltsmittel des Unterabschnitt 8400 (Kapitalerhöhung MMZ) für Brandschutzmaßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten nach festzulegenden Prioritäten eingesetzt werden sollen. Eine konkrete Untersetzung auf einzelne Einrichtungen in den beiden Bereichen erfolgte bisher nicht.
Mehrheitlich abgelehnt wurde demgegenüber im Rat ein Vorschlag, dass mindestens zwei Mio. € jährlich für Brandschutzmaßnahmen an Schulen und Kindergärten in die Investitionsplanung ab 2012 aufgenommen werden.
Wir fragen:
- Wie sollen die vom Stadtrat mit Stadtratsbeschluss festgelegten Haushaltsmittel auf die Bereiche Kindertagesstätten und Schulen konkret aufgeteilt werden? In welchen Einrichtungen sollen die betreffenden Brandschutzmaßnahmen realisiert werden?
- Welche weiteren finanziellen Mittel sind notwendig, um in den bisher nicht berücksichtigten Einrichtungen die vorhandenen Mängel zu beseitigen?
- In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen nach Auffassung der Stadtverwaltung realisiert werden? (Bitte getrennt nach den Bereichen Kindertagesstätten und Schulen sowie nach Haushaltsjahren auflisten!)
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