Folgen des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit?
Bezug nehmend auf die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit (Vorlage V/2009/08240) halte ich folgende Nachfragen für nötig:
- Verstehe ich die Antwort der Verwaltung auf Frage 1 richtig, dass die Stadtverwaltung allein durch die Aufnahme von Ausschreibungsbedingungen den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen zu verhindern gedenkt, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden?
- Wie wird die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen kontrolliert?
- Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass diese Maßnahmen ausreichen, um dem Stadtratsbeschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit Genüge zu tun?
- Laut Antwort der Verwaltung auf Frage 2 wird die Vergabeordnung der Stadt Halle (Saale) nicht mehr angepasst. Findet sie dann überhaupt noch Anwendung?
- Wenn nicht, auf Basis welcher konkreten Rechtsvorschriften erfolgt die Ausschreibung von Anschaffungen und die Bewertung eingereichter Angebote?
V/2009/08429
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)