Folgen des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit?

Bezug nehmend auf die Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit (Vorlage V/2009/08240) halte ich folgende Nachfragen für nötig:

  1. Verstehe ich die Antwort der Verwaltung auf Frage 1 richtig, dass die Stadtverwaltung allein durch die Aufnahme von Ausschreibungsbedingungen den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen zu verhindern gedenkt, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden?
  2. Wie wird die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen kontrolliert?
  3. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass diese Maßnahmen ausreichen, um dem Stadtratsbeschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit Genüge zu tun?
  4. Laut Antwort der Verwaltung auf Frage 2 wird die Vergabeordnung der Stadt Halle (Saale) nicht mehr angepasst. Findet sie dann überhaupt noch Anwendung?
  5. Wenn nicht, auf Basis welcher konkreten Rechtsvorschriften erfolgt die Ausschreibung von Anschaffungen und die Bewertung eingereichter Angebote?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2009/08429
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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