Änderung der „Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (Saale)“

Beschlussvorschlag

  1. § 5 Absatz 5 wird geändert und erhält die folgende Fassung:
    (5) Eine Ermäßigung der Benutzungsgebühr kann für Familien mit Kindern, die einen Versorgungsanspruch nach KiFöG LSA haben, gewährt werden. Hierbei kann der Regelbeitrag für das zweite Kind um ein Drittel und für jedes weitere Kind zwei Drittel reduziert werden. Als Gebührenobergrenze für die Betreuung von mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt (Halle) werden 260 € pro Monat festgesetzt.
  2. 5 Absatz 6 wird geändert und erhält die folgende Fassung:
    Für die Betreuung von Kindern, deren Eltern ihren festen Wohnsitz außerhalb der Stadt Halle (Saale) haben, gelten die Geschwisterermäßigung und die Gebührenhöchstgrenze nicht.
  3. Die Anlage der Satzung „Anlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (Saale)“ wird geändert und erhält die beigefügte Fassung (Anlage 1).

Begründung

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.05.2009 wurde die „Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (Saale)“ so geändert, dass seit Juli 2009 enorme Kostensteigerungen für die Gebührenschuldner mit Mehrkindfamilien aufgetreten sind.

Beispielsweise zahlen Eltern einer Drei-Kind-Familie in Halle (2 Kindergartenkinder + 1 Krippenkind, jeweils Betreuungszeit 25 h) bis Ende Juni monatlich 111 €, nunmehr sind es monatlich 260 €. In der Stadt Magdeburg zahlt die gleiche Familie aktuell einen Elternbeitrag in Höhe von 120 € monatlich (vgl. http://www.magdeburg.de/index.phtml?La=1&sNavID=698.205&mNavID=37.123&object=tx|698.468.1), in Dessau-Rosslau entsprechend der vom Stadtrat am 22.04.2009 beschlossenen und am 01.08.2009 in Kraft getretenen Gebührensatzung 105 € (vgl. http://www.dessau.de/downloads/Deutsch/Buergerservice/Stadtrecht/kindertageseinrichtungen_beitraege_entgelte_2009.pdf).

Vorgeschlagen wird mit dem Antrag, die Elternbeitragssätze in Halle auf einem ähnliches Niveau wie in den Städten Magdeburg und Dessau-Rosslau zu gestalten und – wie in diesen Kommunen – eine Geschwisterermäßigung bei den Gebühren zu verankern. Mit Ausnahme der Betreuungszeit bis 25 h werden die derzeit geltenden Elternbeiträge bei Ein-Kind-Familien als Grundlage für die Gebührenbemessung übernommen. Die ermäßigten Beitragssätze für Mehrkindfamilien werden entsprechend der bis zum 30. Juni 2009 gültigen Regelung in Halle (Reduzierung des Regelbeitrages um ein Drittel bzw. um zwei Drittel) ermittelt und in die Gebührentabelle als volle Euro-Beträge aufgenommen.

Anlage

Anlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (ANLAGE 1)

Ergebnis

Abgelehnt

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2009/08159
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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