Anfrage der Stadträtin Melanie Ranft zu Schuleingangsuntersuchungen und zu vorzeitigen Einschulungen in Halle (Saale)

Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Der Einschulung geht eine amtsärztliche Schuleingangsuntersuchung voraus, bei der die Schultauglichkeit festgestellt werden soll. Kinder mit bestimmten Auffälligkeiten können dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Eltern können mittels Antrag den vorzeitigen Schulbesuch für ein Kind erwirken.

Ich frage daher:

  1. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung vom Schulbesuch zurückgestellt (bitte in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Zahl der SchulanfängerInnen sowie nach dem Geschlecht getrennt darstellen)?
  2. Welches waren jeweils die Hauptursachen (Entwicklungsdefizite, gesundheitliche Gründe etc.) für die Rückstellungen in diesen Jahren?
  3. Wie hoch war in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 der Anteil an Kindern, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde? In welchen Schulformen erfolgte dann jeweils die Beschulung?
  4. Für wie viele Kinder wurde in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 von den Eltern ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt?

gez. Melanie Ranft
Stadträtin

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/01234
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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