Anfrage zu Naturdenkmälern
Naturdenkmäler sind nach Bundesnaturschutzrecht rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer...