In der Sitzung des Stadtrates am 24.10.2018 wurde eine schriftliche Anfrage unserer Fraktion zur städtischen Vergabeordnung von der Stadtverwaltung beantwortet – vgl. VI/2018/04476.
In der Antwort zu Frage 5 wird dargestellt, dass der jährliche Vergabebericht künftig öffentlich vorgelegt werden soll. Weiter schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Antwort, dass in der Stadt Halle stets einzelfallbezogen soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien in den Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Als Beispiele benannt werden die von Bietern nach Landesrecht abverlangten Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Wir fragen:
In welchen realisierten Vergabeverfahren der Jahre 2017 und 2018 im Entscheidungszuständigkeitsbereich von Vergabeausschuss und Stadtrat wurden soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien in den Ausschreibungen verankert, welche nicht ausschließlich auf Erklärungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie Einhaltung Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation abzielten? Welche Kriterien waren dies jeweils? (Wir bitten um eine tabellarische Auflistung!)
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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